Antrag auf DSL-Zugang - Vier Monate unbearbeitet?

Angenommen, jemand beantragt bei einer Gesellschaft einen DSL-Anschluss, z.B. am 30. März 2005.
Und angenommen, er hätte den Anschluss und auch die Antragsbestätigung am 30.07.2005 (vier Monate später) nach einigen telefonischen Anfragen noch nicht.

Was könnte er tun?

Kann er von diesem Antrag zurücktreten, den er über Internet gestellt hat?
Falls nicht, könnte er der Gesellschaft Kosten in Rechnung stellen?
Wenn ja, welche?

Was müsste beachtet werden?

Auch dir ein freundliches Hallo,

Angenommen, jemand beantragt bei einer Gesellschaft einen
DSL-Anschluss, z.B. am 30. März 2005.
Und angenommen, er hätte den Anschluss und auch die
Antragsbestätigung am 30.07.2005 (vier Monate später) nach
einigen telefonischen Anfragen noch nicht.

Was könnte er tun?

Kann er von diesem Antrag zurücktreten, den er über Internet
gestellt hat?

das kommt darauf an, was in dem Vertrag steht. Ob er übers Internet abgeschlossen wurde ist übrigens inzwischen unerheblich, das hat nur in den ersten 14 Tagen danach Bedeutung. Wenn also in dem Vertrag steht, dass die Leistung bis dann und dann bereitgestellt wird und dieser Zeitpunkt ist verstrichen dann kann man vom Vertrag zurücktreten, weil die Gegenseite ihren Part nicht erfüllt hat. Wenn kein Zeitpunkt im Vertrag steht: Letzte Frist setzen (14 Tage) mit Androhung nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Frist verstrichen ist und es hat sich nichts getan nochmal ausdrücklich zurücktreten und einen anderen Anbieter suchen.

Ich wünsche dir noch einen schönen Abend.

Sue