Nun jetzt habe ich den unglücklichen Brief mit der Mitteilung, dass der Schuldner bei mehreren Vollstreckungsversuchen nicht anzutreffen war, vom Gerichtsvollzieher erhalten.
Jetzt muss ich wohl eine Durchsuchungsanordnung beantragen. Kann ich das ohne Anwalt machen oder brauche ich unbedingt einen? Fall ich einen brauche, wird der Schuldner die Kosten tragen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo und einen schönen Abend. zu erst muss man erstmal wissen, ob Sie den Vollstreckungsantrag nach altem oder neuen Recht beantragt haben, denn seit Januar 2013 gibt es ein neues Recht bei der Vollstreckung. Sollten Sie Ihren Antrag noch im Jahr 2012 beim Gerichtsvollzieher aufgegeben haben, können Sie eine eidesstattliche Versicherung jetzt beantragen. Man braucht keinen Durchsuchungsbeschluss. Es reicht das Schreiben des Gerichtsvollziehers um die EV zu beantragen. Darin sind dann Angaben wie Arbeitgeber Versicherungen und Kontodaten. Sollte bei der EV nichts rauskommen, kann man dann ein vorläufiges Zahlungverbot beantragen und eine Woche später einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und das Konto so lange dicht machwen, bis die Forderung beglichen ist. Aber immer die Kosten die schon angefallen sind, wie GV-Gebühr oder EMA-Anfrage mit einreichen, damit die mit eingezogen werden können. Ich hoffe ich konnte helfen
Schönen Abend
Du kannst ihn ohne Anwalt beim Gericht beantragen. Solltest du dann den Auftrag wieder an den gerichtsvollzieher schicken musst du erstmal für die Kosten aufkommen wenn der Schuldner nicht zahlt
Habe ich gerne gemacht und wenn Fragen auftreten einfach anschreiben. Schönen Abend
Vielen Dank!