Antrag auf Einbürgerung. Volkszugehörigkeit

Hallo zusammen,

ich habe 3 Problemen beim Ausfüllen des Antrags auf Einbürgerung und hoffe, ihr könntet mir helfen.

  1. Im Punkt 1.1 steht „Volkszugehörigkeit“. Wird damit z.B. „kurdisch“, „judisch“, „assyrisch“, „tatarisch“ gemeint? In welchen Fällen muss das Angebeben werden und ich welchen nicht?

  2. Außerdem wird im Punkt 1.1. gefragt, wodurch meine Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Soll ich das schreiben „Pass“ und dann seine Nummer?

  3. Im Punkt 8.1 wird nach meinen Aufenthaltsorten gefragt, und da steht „von“ „bis“. Was soll ich im Feld „bis“ im bEzug auf Deutschland schreiben? Einfach leer lassen?

Danke schon mal

Hallo Marned,

  1. Im Punkt 1.1 steht „Volkszugehörigkeit“. Wird damit z.B. „kurdisch“, „judisch“, „assyrisch“, „tatarisch“ gemeint? In welchen Fällen muss das Angebeben werden und ich welchen nicht? …

Je nach Staatsangehörigkeit ist die Volkszugehörigkeit wichtig bzw. der Aufenthaltstitel wurde evtl. bereits u.a. aufg. der Volkszugehörigkeit erteilt. Im Antrag angeben oder bei der Einbürgerungsbehörde direkt nachfragen ob es relevant ist.

  1. Außerdem wird im Punkt 1.1. gefragt, wodurch meine Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Soll ich das schreiben „Pass“ und dann seine Nummer?

Eigentlich gibt es ja einen Staatsangehörigkeitsnachweis den die jeweilige Botschaft oder die Passbehörde des Heimatlandes ausstellt.
Dieser wird dann ja auch für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit benötigt. (Nicht für alle Länder!!!)

  1. Im Punkt 8.1 wird nach meinen Aufenthaltsorten gefragt, und da steht „von“ „bis“. Was soll ich im Feld „bis“ im bEzug auf Deutschland schreiben? Einfach leer lassen?

Da müssen alle Wohnorte der vergangenen x Jahre eingetragen werden.
Von Jan 1997 bis Dez 1998 Albanien, Stadt X, Strasse X
Von Dez 1998 bis Juli 2009 Deutschland Stadt X, Strasse Y …

Schöne Grüsse