ich habe heute (war gestern nicht am Briefkasten) ein Schreiben mit o. a. Betreff gefunden. Ich habe am 20. Mai ein KFZ zugelassen und am 26. Mai eine Einzugsermächtigung ans Frankfurter Finanzamt geschickt (Vordruck aus dem Gebührenbescheid an 069-25454999). Am 31.8.2000 (Absendedatum) erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung. Daraufhin faxte ich eine zweite Einzugsermächtigung am 4. September an gleiche Nummer (das Papier war jedes Mal richtigherum ins Faxgerät eingelegt und hatte sowohl BAnkverbindung als auch Unterschrift leserlich eingetragen). Die Formulierung im letzten Anschreiben (s.o.) von der Zulassungsstelle hat mich schon ein wenig schockiert, zumal die jetzt auch noch meinen Fahrzeugschein und 15 DM Säumniszuschlag haben wollen. Ich habe nur (das natürlich nicht urkundenfähige Fax-Journal).
Was sind Eure Empfehlungen? Muß ich die Konsequenzen für die Unfähigkeit des Finanzamtes tragen, zumal es in deren Interesse liegt per Lastschriftverfahren ihr Geld zu bekommen?
Ciao
Uwe
P.S.:Mein Konto war immer hinreichend gedeckt und es hat keine Rückbuchung einer Belastung stattgefunden
Ich würde an deiner Stelle den Betrag einfach überweisen, damit die angedrohten Konsequenzen nicht eintreten. Denn Tatsache ist ja daß du bisher offensichtlich nicht gezahlt hast. Bereits bei der Vollstreckungsankündigung hättest du besser zahlen sollen anstatt eine weitere Einzugsermächtigung zu faxen. Du hast jetzt relativ schlechte Karten.
Hallo Uwe,
allem Anschein nach liegt hier ein Übermittlungsfehler/Empfangsfehler oder ähnliches, vom wem auch immer verursacht, vor.
Der geradeste Weg, wenn auch nicht der einfachste, wäre, sich mit dem Sachbearbeiter der zuständigen Stelle, der im Schreiben (mit Tel.-Nr.) oben rechts genannt sein müßte, in Verbindung zu setzen.
Ist das nicht der Fall, sprich dort selbst vor, falls Deine Zeit das hergibt. Die Gebühr von DM 15.- sollte man zunächst nicht zahlen.
Ansonsten wird es ein ewiges Hin und Her - Faxen und -Schreiben werden, wobei man sich evtl. darauf beruft, nie ein Fax erhalten zu haben.
Gruß
Klaus
…und rede mit den Leuten. Vielleicht war deren Fax ja kaputt oder sonst was. Wenn man mit den entsprechenden Beamten beim Finanzamt redet, kann man solche Sachen in der Regel vermeiden (die reißen Dir schon nicht den Kopf ab).
Fehler passieren überall, und solange man Dir Dein Konto nicht sperrt / pfändet, solltest Du sie auch tolerieren.
Ich weiß, daß die Finanzämter normalerweise unmögliche Öffnungszeiten haben, aber notfalls tut’s vielleicht auch ein Anruf - nur sprechenden Menschen kann geholfen werde…
Gruß
Guido, der viele negative, abe auch einige sehr positive Erfahrungen mit dem FA gemacht hat
ich habe da angeufen und mir die Auskunft erteilen lassen, daß Finanzbehörden Einzugsermächtigungen nur für zukünftige Zahlungen in Ihren Rechner einpflegen können. Für alte Forderungen benutzen die rigoros das normale Eintreibungsverfahren, obwohl sie auch ohne diesen Aufwand an ihr Geld kommen können. Steuerschulden haben höchste Priorität. Selbst wenn Du hinterher zum Sozialfall wirst, wird alles bis zum Schluß gepfändet.
Meine zuständige Sachbearbeiterin hat nach einem Anruf meinerseits jedoch den Vollzug um eine Woche verzögert, damit ich den Betrag überweisen konnte.
Im Rückblick nervt das Ganze schon, weil ich mein Konto nicht zu Hause führen kann und daher alle offenen Forderungen an mich per Einzugsermächtigung begleiche, da meine (immer noch) Hausbank kein Internetbanking anbietet und 50 km von mir zu Hause arbeitet.
ich habe da angeufen und mir die Auskunft erteilen lassen, daß
Finanzbehörden Einzugsermächtigungen nur für zukünftige
Zahlungen in Ihren Rechner einpflegen können.
Merkwürdig ist das schon. Bei meiner KFZ-Steuer, die ich in diesem jahr verschlampt habe (neues Auto), haben die auch meine nachträglich eingereichte Einzugsermächtigung berücksichtigt!