Habe von einem Autounfall 1980 einen Grad der Behinderung von 40 vom :Versorgungsamt zugestanden bekommen, schon einige Kuren
Schmerzbehandlung) durchlaufen und werde zusätzlich psychologische :betreut. Begleitend nehme ich das Medikament Clomipramin Sandoz.
Mein :Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft jetzt seit 2004.
Die LVA spielt auf Zeit!!
Hallo!
Die ehemalige LVA - jetzt DRV - spielt nicht auf Zeit, das ist ein Vorwurf, den man immer wieder hört, der aber - sorry - Quatsch ist. Ein Rentenversicherungsträger - RV-Träger - ist an Gesetze gebunden und geht nach diesen Gesetzen vor. Eine willkürliche Entscheidung nach dem Motto „Dem gebe ich die Rente jetzt mal nicht oder mal irgendwann“ gibt es nicht.
Du hast 2004 einen Antrag gestellt. Dieser Antrag wurde nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens abgelehnt, sonst wäre nun nicht nach dem Widerspruchsverfahren ein Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig. Die Schwierigkeit, die insbesondere bei psychischen Krankheitsfällen auftritt, ist, dass hier die Ärzte oft unterschiedlicher Meinung sind. Dein behandelnder Arzt meint, Du könntest nicht mehr arbeiten, der Vertrauensärztliche Dienst des RV-Trägers hat hier eine andere Einschätzung. Das kommt nicht so selten vor.
Wenn Du weitere Ärzte aufsuchen würdest, würden diese ggf. auch etwas anderes bescheinigen als Dein behandelnder Arzt. Das ist - wie gesagt - gerade bei psychischen Erkrankungen durchaus öfters der Fall.
Im Übrigen treffen die Sachbearbeiter des RV-Trägers ihre Entscheidung nur anhand der Aussagen des Vertrauensärztlichen Dienstes. Medizinische Kenntnisse haben sie nicht, das ginge auch zu weit. Maßgebend für die Ablehnung Deines Rentenantrags war also ein Gutachten/ eine ärztliche Stellungnahme des Vertrauensärztlichen Dienstes der LVA/ DRV.
Und zum festgestellten Grad der Behinderung: Ich habe schon Fälle erlebt, da hatten Leute einen Behinderungsgrad von 50 % und mehr und haben dennoch keine Rente bekommen, da sie noch weiterhin vollschichtig arbeiten konnten. Das eine - Versorgungsamt - hat mit dem anderen - Rentenrecht - nichts zu tun, sondern kann nur als Anhaltspunkt dienen.
Stehe jetzt kurz vor dem Sozialgericht (Klage eingereicht) und
soll laut meines Rechtsanwaltes demnächst ein Gutachten von
einem Psychoanalytiker über mich erstellen lassen.
Das Gericht wird die Umstände, die zur Ablehnung Deines Antrags geführt haben, überprüfen. Und dies voraussichtlich mit der Einholung weiterer ärztlicher Gutachten/ Stellungnahmen erfolgen. Ob nun die Einholung eines Gutachtens von einem Psychoanalytiker Sinn macht, möchte ich nicht beurteilen. Dazu kennt Dein Rechtsanwalt Deinen Fall wesentlich besser. Ich würde vorschlagen, dass Du ihn diesbzgl. einfach mal fragst. Dafür hast Du ihn ja auch engagiert.
Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?
Ist das der Weg, den man bei den Behörden gehen muss?
Ja, das ist der Weg, den man bei Ablehnung eines Rentenantrags gehen muss. Ist leider so. Andererseits ist es aber auch gut, dass es die Möglichkeit dieses Vorgehens gibt, oder nicht? Immerhin hat man die Möglichkeit solche Entscheidungen anzufechten!
Was ist Psychoanalyse?
Was bringt ein Gutachten von einem Psychoanalytiker?
siehe oben. Mehr kann ich dazu nicht sagen, da ich kein medizinischer Sachverständiger bin.
Abschließend nochmals zu der Aussage „Die LVA spielt auf Zeit“: Sollte das Klageverfahren für Dich positiv verlaufen und mit einem Urteil zu Deinen Gunsten und Feststellung eines Leistungsfalles im Jahr 2004 enden, dann bekommst Du die Rente rückwirkend ab 2004 gezahlt. Insoweit hätte sich „das Spielen auf Zeit“ für den RV-Träger dann auch nicht gelohnt. 
Carlos
Gruß,
Robert