Unter dem Punkt bzw. der Zeilennummer 45 des „Antrags auf Erlass eines Mahn-
bescheids“ ("- Nur für Gerichte, die die Mahnverfahren maschinell bearbeiten. - ")
soll folgendes angegeben werden:
"Ein streitiges Verfahren wäre durchzuführen vor dem
Woher weiß denn ein Antragssteller, vor welchem Gericht ein derartiges Verfahren durchzuführen wäre?
Angenommen, Peter Meiers´s Auto wird von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Anschließend lässt er sich von seiner Kraftfahrzeugwerkstatt die Reparatur anbieten.
Die Summe des Angebots stellt Peter Meier dem Unfallverursacher in Rechnung.
Die Versicherung des Unfallverursachers erstattet Peter Meier jedoch nur 50%
der Forderung mit der Begründung, dass das Auto aufgrund seines Alters nicht
mehr wert sei.
Peter Meier lässt dem Unfallverursacher folge dessen eine Rechnung zukommen,
in der er die anderen 50% der Gesamtforderung fordert.
Der Unfallverursacher ignoriert diese.
Demzufolge beantragt Peter Meier einen Erlass eines Mahnbescheids.
Was müsste denn nun Eurer Meinung nach Peter Meier unter der Nummer /
Zeilennummer 45 eintragen?
Angenommen, Peter Meiers´s Auto wird von einem anderen
Verkehrsteilnehmer beschädigt. Anschließend lässt er sich von
seiner Kraftfahrzeugwerkstatt die Reparatur anbieten.
Die Summe des Angebots stellt Peter Meier dem
Unfallverursacher in Rechnung.
Die Versicherung des Unfallverursachers erstattet Peter Meier
jedoch nur 50%
der Forderung mit der Begründung, dass das Auto aufgrund
seines Alters nicht
mehr wert sei.
Dann hat es sich bei dem Unfall wohl um einen Totalschaden gehandelt (Reparatur uebersteigt den Zeitwert des Fahrzeuges) und daher hat die Versicherung tatsaechlich zu recht gehandelt. Waere besser gewesen, sich vorher mit der Versicherung abzustimmen…
Ich glaube nicht, dass Sie mit dem Mahnbescheid vor Gericht Erfolg haben, sondern sich dadurch nur noch mehr Kosten auferlegen (Die Gerichtskosten fuer den Mahnbescheid muessen von Ihnen vorgestreckt werden.)
Ansonsten: die Mahnabteilung des zustaendigen Amtsgerichtes ist dafuer die Anlaufstelle.
Was müsste denn nun Eurer Meinung nach Peter Meier unter der
Nummer /
Zeilennummer 45 eintragen?
Da die bereits gegebene Antwort aber auch gar nichts mit Deiner Frage zu tun hat:
Ob Amtsgericht oder Landgericht hängt von der Summe ab, die Du mit dem MB verlangst: bis 5000 € Amtsgericht, drüber Landgericht.
Welches Gericht (d.h. örtliche Zuständigkeit) Du dann noch angeben mußt, richtet sich hier nach dem Schadenort. D.h. Du mußt das für den Ort, an dem sich der Unfall zugetrgen hat, zuständige Amst- bzw. Landgericht (welches, hängt wie gesagt vom Streitwert ab) rausfinden und angeben.
Beispiel: Unfall war in Hamburg, Du verlangst mit dem MB noch 3.000 €. Dann gibst Du die Ziffer für „Amtsgericht“ an und als Ort „Hamburg“.