bitte nicht schimpfen, es handelt sich vermutlich um Dummyfragen, aber da ich von Tuten und Blasen keine Ahnung habe und als Buchhaltungsmitarbeiterin eines kleinen Büroservice plötzlich vor der Aufgabe stehe, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu müssen, bin ich ziemlich hilflos und habe viele Fragezeichen vor mir ;-/
Folgende Fragen muss ich gerade klären und „Freund Google“ erschlägt mich völlig mit Seiten, die mir aber nicht wirklich weiterhelfen. Meine Fragen:
In den bisher erfolgten Zahlungserinnerungen und der Mahnung wurde keine Berechnung von Zinsen und Mahngebühren vorgenommen. Ab wann können diese berechnet werden, welche Schritte sind nötig? Welche Kosten können hier eingerechnet werden und wie hat der Nachweis zu erfolgen?
Die Mahnung wurde versehentlich nicht per Einschreiben/Rückschein sondern als „normaler Brief“ versandt. Ist es möglich/sinnvoll, den „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ sofort zu stellen, oder sollte noch eine weitere Schriftliche Mahnung erfolgen, diesmal mit Zustellungsnachweis?
Welcher Zinssatz und in welcher Höhe sind Mahnkosten üblich?
Muss im Antragsformular „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ die genaue Rechtsform der Firma bzw. (falls es sich um eine Personenfirma handelt) der Vorname des Antragsgegners genau genannt werden, oder reicht die uns bislang bekannte Firmenbezeichnung „Sport xxx, Herr xxx“ aus? Wenn genaue Daten erforderlich sind, wo könnten diese erfragt werden?
also, da du nicht gerade über die Sache selbst sehr viel schreibst, versuche ich trotzdem einen Treffer.
Du hast also eine 1. Mahnung verschickt und die Forderung wurde nicht bezahlt. Ich würde hier folgendermaßen vorgehen:
Eine 2. Mahnung schicken mit dem Hinweis, dass du bei Nichtzahlung bis zum xxxxxxx deine Forderungen gerichtlich geltend machst und dass du ab diesem Datum die üblichen Zinsen nach dem Basiszinssatz berechnest. Eine Frist (ca. 14 Tage) ist wichtig! Es gibt leider immer noch viele Menschen die denken, dass man eine 2. Mahnung schicken muss, bevor es gerichtlich weitergeht. Sollte die 2. Mahnung nicht fruchten, dann Mahnbescheid ausfüllen (mit allen zusätzlichen Ausgaben und Zinsforderung ankreuzen) und zu deinem zuständigen Amtsgericht (Wohnort o. Firmensitz) schicken. Je nachdem, wie hoch die Forderung ist, bekommst du dann eine Rechnung, die du an das Amtsgericht überweist. Nach Zahlungseingang wird dann der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt. Der Antrag auf Vollstreckung geht dir dann automatisch zu. Wenn der Schuldner nicht gezahlt hat, füllst du diesen aus, musst aber hier die vom Amtsgericht angegebene Frist einhalten (Datum!!) und schickst ihn ausgefüllt wieder an das Amtsgericht. Dann bekommst einen Titel zugesandt, der dich dazu berechtigt, einen Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung zu beauftragen. Kleiner Tipp: Hole dir eine Schufa-Auskunft vom Schuldner. Denn wenn er quasi schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und vielleicht noch wahnsinns hohe Schulden oder mehr hat, dann kannst du dir das weitere Geld und die Mühe erst einmal sparen. Der Titel ist wichtig. Hiermit kannst du 30 Jahre lang deine Schulden eintreiben.
Viel Glück!!!
Grüßle Bea
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„Eine 2. Mahnung schicken mit dem Hinweis, dass du bei Nichtzahlung bis zum xxxxxxx deine Forderungen gerichtlich geltend machst und dass du ab diesem Datum die üblichen Zinsen nach dem Basiszinssatz berechnest. Eine Frist (ca. 14 Tage) ist wichtig!“
es bedarf nicht einmal einer 1. Mahnung. Der Schuldner kommt 30 tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in verzug dh ab diesem Zeitpunkt kannst du Zinsen geltend machen (5% über Basiszinssatz bei Verbrauchern, 8% über Basiszinssatz bei Unternehmern) wenn du den Schuldner, falls er Verbraucher ist, in der rechnung auf diese Folge hingewiesen hast. Genaue Bezeichnung des Antragsgegners ist wichtig (rechtsform, vertretungsverhältnisse)