Antrag auf Erlaß eines Mahnverfahren

Ich brauche einen „Antrag auf Erlaß eines Mahnverfahrens“. Im Schreibwarengeschäft gibt es nur einen „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid“.

Kann ich auch den nehmen. Ist beides das gleiche ?

Danke schon mal
U.Buser

Das ist schon richtig so.
Das Mahnverfahren beginnt mit Fälligkeit einer Rechnung.
Also

  1. Zahlungserinnerung
  2. 1.Mahnung
    1. Mahnung mit Androhung von Zwangsmaßnahmen
  3. Mahnbescheid
  4. Vollstreckungsbecheid
  5. Vollstreckung

Ja und dann gibt es noch…
7. sich den Titel 30 jahre lang an die Wand hängen, weil nix zu holen ist -)))))