Antrag auf Erlaß eines Mahnverfahrens

Hallo, ich soll lt. Rate meiner Rechtspflegerin einen Antrag auf Erlass eines Mahnverfahren im Schreibwarenladen kaufen und ausgefüllt nach Coburg senden.
Jetzt hat das Geschäft nur einen Antrag auf Mahnbescheid. Ist das das gleiche, kann ich den nehmen ?

Danke im Voraus

Huhu !

Ganz korrekt muß es heißen: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides !

Das Formular ist genau das Richtige !

Viel Erfolg

D.F.3000

Ja ist das gleiche.

Hallo,

meiner Meinung nach ist das, das Gleiche. Sieh mal bitte unter diesem Link nach: http://www.lawnet.de/cms/pdf/2.1.1%20Mahnbescheidant…, so muss der Antrag aussehen.

Lieber Gruß

Monika

Hallo! Ja, den Antrag kannst Du nehmen. Du kannst aber auch online ein Mahnverfahren beantragen. Gehe einfach auf folgenden Link:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_t…
Nach ca. 2 Wochen bekommst Du dann vom Gericht eine Zahlungsaufforderung zur Überweisung der Verwaltungskosten. Der Schuldner bekommt diese Kosten mit in Rechnung gestellt, so dass Du diese Auslagen erstattet bekommst, wenn der Schuldner zahlt. Viel Erfolg.
Mfg
chris

Hallo,

warum beantragst Du Mahnbescheid nicht gleich online? Einfach Formular ausfüllen

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_t…

dann ausdrucken und an das AG senden. Brauchst doch kein teures Formular zu kaufen.

Gruss, lichtblick