Hallo, ich soll lt. Rate meiner Rechtspflegerin einen Antrag auf Erlass eines Mahnverfahren im Schreibwarenladen kaufen und ausgefüllt nach Coburg senden.
Jetzt hat das Geschäft nur einen Antrag auf Mahnbescheid. Ist das das gleiche, kann ich den nehmen ?
Hallo! Ja, den Antrag kannst Du nehmen. Du kannst aber auch online ein Mahnverfahren beantragen. Gehe einfach auf folgenden Link: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_t…
Nach ca. 2 Wochen bekommst Du dann vom Gericht eine Zahlungsaufforderung zur Überweisung der Verwaltungskosten. Der Schuldner bekommt diese Kosten mit in Rechnung gestellt, so dass Du diese Auslagen erstattet bekommst, wenn der Schuldner zahlt. Viel Erfolg.
Mfg
chris