Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zu dem „Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids“ und vielleicht weiß jemand eine Antwort =)

In Zeile 7 + 8 heißt es dort „Weitere Auslagen des Antragsstellers für dieses Verfahren, soweit bisher nicht angegeben“. Ich denke mal das „bisher“ bezieht sich auf den vorausgegangen Mahnbescheid-Antrag (MB-Antrag)?!

Angenommen man hat damals im MB-Antrag 5.- Euro Portokosten für die Einsendung an das Gericht geltend gemacht. Nun möchte man erneut 5.- Euro Portokosten für den VB-Antrag an das Gericht geltend machen. Muss man jetzt noch mal 5.- Euro eintragen oder (da es heißt „…, soweit bisher nicht angegeben“) nun 10.- Euro eintragen?

Zudem gibt es ein Feld „Ich beantrage auszusprechen, dass die Kosten des Verfahrens ab Erlass des Vollstreckungsbescheids mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen sind“. Muss man dies nochmal ankreuzen, oder reicht es, wenn man das damals im MB-Antrag angekreuzt habe??

Danke,
Michael

Huhu!

Angenommen man hat damals im MB-Antrag 5.- Euro Portokosten
für die Einsendung an das Gericht geltend gemacht. Nun möchte
man erneut 5.- Euro Portokosten für den VB-Antrag an das
Gericht geltend machen. Muss man jetzt noch mal 5.- Euro
eintragen oder (da es heißt „…, soweit bisher nicht
angegeben“) nun 10.- Euro eintragen?

Warum nicht gleich 100? Wenn man wirklich pro Briefchen EUR 4,45 mehr haben will, als notwendig sind, dann ist das Risiko, einen erfolgreichen und teuren Einspruch zu kassieren, natürlich um so höher, je höher man seine eigenen Auslagen einschätzt. Und wenn da steht „Weitere … soweit nicht angegeben“, dann heißt das, dass 5 Euro schon angegeben sind und die anderen 5 die weiteren sind.

Zudem gibt es ein Feld „Ich beantrage auszusprechen, dass die
Kosten des Verfahrens ab Erlass des Vollstreckungsbescheids
mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen
sind“. Muss man dies nochmal ankreuzen, oder reicht es, wenn
man das damals im MB-Antrag angekreuzt habe??

Das hat man im MB-Antrag nicht angekreuzt, es sei denn, man hat es ins Antragsformular handschriftlich nachgetragen.

Danke!

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