Antrag auf Erstausstattung nicht eingengangen! Was

Hallo zusammen,

A hat im Beisein von B einen Antrag auf Erstausstattung in den Briefkasten des Jobcenters geworfen.

Nach sechs Wochen fragt A beim Jobcenter nach dem Bearbeitungsstand.

Das Jobcenter teilt A mit, dass (noch) kein Antrag eingegangen ist.

Wie soll A jetzt dem Jobcenter beweisen, dass der Antrag, sofern er nicht vom Amt selbst irgendwie verschlampt wurde, sich im Jobcenter befindet bzw. zumindest befinden müsste?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo zusammen,

Hallo,

A hat im Beisein von B einen Antrag auf Erstausstattung in den
Briefkasten des Jobcenters geworfen.

Gut…Weiss B zufällig auch, welche Empfängeranschrift auf dem Kuvert angegeben war ?
Es ist nun mal ein leidiges Thema, wer einen Fehler gemacht haben könnte.

Nach sechs Wochen fragt A beim Jobcenter nach dem
Bearbeitungsstand.

Das Jobcenter teilt A mit, dass (noch) kein Antrag eingegangen
ist.

Das ist ungünstig. Es wurde aber gewiss auch beachtet, das persönliche Abgabe meistens :

  • der bessere Weg wäre
  • manchmal sogar der einzige Weg wäre

Wie soll A jetzt dem Jobcenter beweisen, dass der Antrag,
sofern er nicht vom Amt selbst irgendwie verschlampt wurde,
sich im Jobcenter befindet bzw. zumindest befinden müsste?

Wurden bei " Empfänger " sichtbar auf dem geschlossenem Kuvert eingetragen ( fehlerfrei ):

  • Anschrift und Name des Amtes
  • Dienststelle oder Abteilung
  • Ansprechpartner

gab es auch noch eine Kopie des begleitenden Anschreibens, oder wurden lediglich Antragsformulare in das Kuvert gesteckt ?
Ich möchte damit eher darauf hin anregen, das selbst ausgefüllten Formularen ein definierendes Anschreiben im Kuvert beiliegen sollte.

Bitte um eure Antworten.

Wenn uns dann noch die hinterfragten ( anonymisierten ) Details genannt werden könnten…?

Vielen Dank im Voraus.

-)

Schöne Grüße

mfg

nutzlos