Hallo zusammen,
Hallo,
A hat im Beisein von B einen Antrag auf Erstausstattung in den
Briefkasten des Jobcenters geworfen.
Gut…Weiss B zufällig auch, welche Empfängeranschrift auf dem Kuvert angegeben war ?
Es ist nun mal ein leidiges Thema, wer einen Fehler gemacht haben könnte.
Nach sechs Wochen fragt A beim Jobcenter nach dem
Bearbeitungsstand.
Das Jobcenter teilt A mit, dass (noch) kein Antrag eingegangen
ist.
Das ist ungünstig. Es wurde aber gewiss auch beachtet, das persönliche Abgabe meistens :
- der bessere Weg wäre
- manchmal sogar der einzige Weg wäre
Wie soll A jetzt dem Jobcenter beweisen, dass der Antrag,
sofern er nicht vom Amt selbst irgendwie verschlampt wurde,
sich im Jobcenter befindet bzw. zumindest befinden müsste?
Wurden bei " Empfänger " sichtbar auf dem geschlossenem Kuvert eingetragen ( fehlerfrei ):
- Anschrift und Name des Amtes
- Dienststelle oder Abteilung
- Ansprechpartner
gab es auch noch eine Kopie des begleitenden Anschreibens, oder wurden lediglich Antragsformulare in das Kuvert gesteckt ?
Ich möchte damit eher darauf hin anregen, das selbst ausgefüllten Formularen ein definierendes Anschreiben im Kuvert beiliegen sollte.
Bitte um eure Antworten.
Wenn uns dann noch die hinterfragten ( anonymisierten ) Details genannt werden könnten…?
Vielen Dank im Voraus.
-)
Schöne Grüße
mfg
nutzlos