Wenn jemand Erwerbsminderungsrente bezieht, und aus einer Beziehung raus möchte, weil er durch diese am Genesen behindert wird, kann dieser Jemand beim Sozialamt einen Antrag auf Erstausstttung und Kautionsübernahme stellen?
in diesem Fall besitzt dieser Jemand ausser einem TV nichts, durch Schulden kann auch keine Finanzierung angestrebt werden.
Kann Jemand helfen?
Fakt ist, das er dadurch schneller wieder arbeitsfähig werden würde.
Beantragen kann man immer alles. Auch formlos und bei jeder Behörde. Die müssen dies dann an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten.
Antrag kopieren und mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen!!
§ 16 SGB I, also nicht abwimmeln lassen. Ansonsten auch §§ 13-15 SGB I relevant. Aufklärung, Beratung, Auskunft
Hallo
da du als Stichwort angegeben hast "Kaution vom Arbeitsamt: Die Person bezieht Grundsicherung nach SGB XII vom Sozialamt, oder ?
Dann kann sie beim Sozialamt (nachweislich schriftlich und im Voraus) die schriftliche Zustimmung einholen und die Leistungen beantragen (siehe §§ 29, 31 SGB XII.)
(Zur Erstausstattung siehe pdf-Broschüre ab Seite 35
http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleich…
LG