Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe

Liebe/-r Experte/-in,

sollte man den Antrag stellen wenn man laut Kontoauszüge größere Ausgaben hat als Einnahmen laut Lohnabrechnungen

Hallo,
ich kann die Frage so nicht beantworten - mangels Kenntnis der rechtlichen Einzelheiten.
Aber: Es lohnt sich nicht, zu tricksen zu versuchen, die Justizmühlen mahlen doch recht fein.

Ich würde mir die Antragsformulare besorgen und schauen, dass ich alles wahrheitsgemäß ausfülle. Da der Antrag selbst nichts kostet, bedeutet die rechnerische Prüfung kein Risiko.
Man kann übrigens auch direkt zum Gericht gehen (vormittags ist günstiger) und dort den Antrag zunächst mündlich vorbringen; der Bearbeiter dort wird schnell erkennen, zu welchem Ergebnis die Prüfung der Einkommensverhältnisse führen würden.

Und im Allgemeinen war es so, dass die Prozesskostenhilfe zunächst als Vorschuss gewährt wird. Wenn man also in den nächsten Jahren (ich meine, vier Jahre) besseres Einkommen hat, muss man gfls. Teile oder alles zurück zahlen.

Viel Erfolg bei der Abwägung und im Verfahren,
Tronicrot

Hallo roughnek,
mehr Ausgaben als Einnahmen rechtfertigen noch lange keinen Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe. Hier liegt das Erfordernis komplizierter. Unter dem Hartz4-Satz gibt es evtl. eine Möglichkeit. Ich habe gegoogelt und eigentlich eine Menge Antworten gefunden.
Probieren geht über studieren!