Hallo,
habe schon einen Antrag vom Arbeitsamt für die Gewährung von Bewerbungskosten.
Man bekommt als Höchstsatz 250€. Doch bekommt man das pro Kalenderjahr, oder ein Jahr ab Antragstellung??
Und was muss ich als Quittung abgeben? Anfangs hieß es, die Kassenzettel, bzw. Quittungen. Reicht es aus, wenn „Büromaterial“ drauf steht - manche Läden können es über ihre Kasse ja nicht genauer spezifieren.
Jezt sagen sie, man muss die Kopie einer Bewerbung hinschicken, man bekäme 5€ pro Bewerbung - unabhängig der einzelenen Quittungen.
Ja, wie ist es denn jetzt wirklich?? Die Nachfragen beim Arbeitsamt ergeben bei zwei verschiedenen Sachbearbeitern drei verschiedenen Aussagen.
Vielen Dank für Aufklärung,
Sonja