Hallo zusammen,
ich würde euch gerne einmal schildern wie ich die Beantragung des Gründungszuschuss geplant habe.
Da ich in Sachen Reihenfolge und zeitlicher Ablauf keinen Fehler machen möchte, würde ich mich freuen, wenn Ihr mich auf mögliche Unstimmigkeiten hinweisen könntet.
Eine Frage vorab:
Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann ich ja erst abgeben, wenn mir mein Arbeitgeber den Vordruck „Arbeitsbescheinigung“ zurückgegeben hat.
Kann ich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen und die Gründung vornehmen noch bevor ich
den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe?
Wäre dann folgender Ablauf richtig?
Ich habe zum 31.05.10 gekündigt und bin Arbeitslosengeld I berechtigt.
Ich habe mich zunächst online und am 10.04. persönlich „arbeitssuchend“ gemeldet.
Bei diesem Termin habe ich mich dann auch „arbeitslos“ gemeldet.
Am 01.06.10 werde ich den 1. Tag arbeitslos sein.
Am 07.06.10 stelle ich den Antrag auf Gründungszuschuss und gebe an am 08.06.10 gründen zu wollen.
Da ich bei der Abgabe des Antrags Gründungszuschuss ja schon gegründet haben muss, melde ich am 08.06.10 ein Gewerbe an.
Am 09.06. gebe ich dann den Antrag auf Gründungszuschuss zusammen mit einem als tragfähig anerkannten Businessplan und einer Kopie der Gewerbeanmeldung ab.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld gebe ich irgendwann während des gesamten Prozesses ab, sobald ich die Unterlagen vom Arbeitgeber habe.
Stimmt das alles so? Oder gefährde ich an einer Stelle meinen Gründungszuschuss?
TAUSEND DANK FÜR EURE HILFE
Nadine