Antrag auf Gründungszuschuss: Vorgehensweise

Hallo zusammen,

ich würde euch gerne einmal schildern wie ich die Beantragung des Gründungszuschuss geplant habe.
Da ich in Sachen Reihenfolge und zeitlicher Ablauf keinen Fehler machen möchte, würde ich mich freuen, wenn Ihr mich auf mögliche Unstimmigkeiten hinweisen könntet.

Eine Frage vorab:
Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann ich ja erst abgeben, wenn mir mein Arbeitgeber den Vordruck „Arbeitsbescheinigung“ zurückgegeben hat.
Kann ich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen und die Gründung vornehmen noch bevor ich
den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe?

Wäre dann folgender Ablauf richtig?

Ich habe zum 31.05.10 gekündigt und bin Arbeitslosengeld I berechtigt.
Ich habe mich zunächst online und am 10.04. persönlich „arbeitssuchend“ gemeldet.
Bei diesem Termin habe ich mich dann auch „arbeitslos“ gemeldet.

Am 01.06.10 werde ich den 1. Tag arbeitslos sein.
Am 07.06.10 stelle ich den Antrag auf Gründungszuschuss und gebe an am 08.06.10 gründen zu wollen.
Da ich bei der Abgabe des Antrags Gründungszuschuss ja schon gegründet haben muss, melde ich am 08.06.10 ein Gewerbe an.
Am 09.06. gebe ich dann den Antrag auf Gründungszuschuss zusammen mit einem als tragfähig anerkannten Businessplan und einer Kopie der Gewerbeanmeldung ab.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld gebe ich irgendwann während des gesamten Prozesses ab, sobald ich die Unterlagen vom Arbeitgeber habe.

Stimmt das alles so? Oder gefährde ich an einer Stelle meinen Gründungszuschuss?

TAUSEND DANK FÜR EURE HILFE
Nadine

Hallo Nadine84,
danke für deine mail. obwohl ich schon mehrmals
gemeldet habe dass ich nur anfänger, nicht experte bin,
wenden sich etliche leute an mich. Sorry in diesem
gebiet kann ich dir keine professionelle information
geben.
alles gute
gruß und viel erfolg
ivo

Hallo zusammen,

ich würde euch gerne einmal schildern wie ich die

Beantragung

des Gründungszuschuss geplant habe.
Da ich in Sachen Reihenfolge und zeitlicher Ablauf

keinen

Fehler machen möchte, würde ich mich freuen, wenn Ihr

mich auf

mögliche Unstimmigkeiten hinweisen könntet.

Eine Frage vorab:
Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann ich ja erst

abgeben, wenn

mir mein Arbeitgeber den Vordruck

„Arbeitsbescheinigung“

zurückgegeben hat.
Kann ich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen und

die

Gründung vornehmen noch bevor ich
den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe?

Wäre dann folgender Ablauf richtig?

Ich habe zum 31.05.10 gekündigt und bin

Arbeitslosengeld I

berechtigt.
Ich habe mich zunächst online und am 10.04. persönlich
„arbeitssuchend“ gemeldet.
Bei diesem Termin habe ich mich dann auch „arbeitslos“
gemeldet.

Am 01.06.10 werde ich den 1. Tag arbeitslos sein.
Am 07.06.10 stelle ich den Antrag auf

Gründungszuschuss und

gebe an am 08.06.10 gründen zu wollen.
Da ich bei der Abgabe des Antrags Gründungszuschuss ja

schon

gegründet haben muss, melde ich am 08.06.10 ein

Gewerbe an.

Am 09.06. gebe ich dann den Antrag auf

Gründungszuschuss

zusammen mit einem als tragfähig anerkannten

Businessplan und

einer Kopie der Gewerbeanmeldung ab.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld gebe ich irgendwann

während

des gesamten Prozesses ab, sobald ich die Unterlagen

vom

Arbeitgeber habe.

Stimmt das alles so? Oder gefährde ich an einer Stelle

meinen

Gründungszuschuss?

TAUSEND DANK FÜR EURE HILFE
Nadine

Hi,

„ich habe gekündigt“ - dieser Satz ist schon mal fatal. Weil jetzt setzt die Sperrfrist von 3 Monaten ein. Außer es gab einen gewichtigen Grund für die Eigenkündigung - Mobbing etc.

Vielleicht kannst Du das noch umbiegen!
Daneben gilt wie bei allen Arbeiten „nur die erste Quelle“ ist relevant. In Deinem Fall ist es das Arbeitsamt. Dort wirst Du vernünftig und rechtssicher beraten. GGfs auch telefonisch. Alles andere ist second best. http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Die…

Falls Dir die Agentur grünes Licht gibt, ist die Frage, ob Du sofort durchstarten willst oder, ob Du zunächst erst in der Obhut des Amtes Dich um Deine Startvorbereitungen kümmerst. Dabei macht es vieleicht Sinn ein Seminar (vom Amt bezahlt) zum Thema zu besuchen. Oder sich beraten zu lassen (Kammern, Verbände U-Berater). Der Start erfolgt dann nicht nach nach einem Zeitplan sondern nachdem Grad der Vollständigkeit des Businessplans, den du so oder so erstellen musst und dem Amt vorlegen musst incl. Stellungnahme etc.(Tipp: www.startinformationen.de - kostenlose Businessplanerstellung)

Fazit: Wenn dein Eingangssatz stimmt bekommst Du Probleme! Dein Zeitplan ist dann hinfällig. Definitiv entscheidet nur die Agentur über Go or No Go! Von daher anrufen.
Generell gilt, dass die Agentur derziet Businesspläne totprüfen, weil kein Geld mehr in den Kassen ist. Will heißen, Du musst besser sein als die Anderen - besser Du musst perfekt sein - aber das ist auch gut so.

Frank Saier

Hallo Nadine,

grundsätzlich können Sie so vorgehen. Es wäre jedoch ratsam, wenn Sie vorab einen Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler wahrnehmen würden und dort die Selbständigkeit besprechen würden.
Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Viele Grüße

Ich empfehle dir, dein Vorhaben mit dem Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler bei deinem zuständigen Amt zu besprechen. Oft werden noch Auflagen auferlegt, wie die Teilnahme an einem Existenzgründer-Lehrgang und ein Businessplan muss erstellt werden. Da wird einem auch beim Lehrgang unter die Arme gegriffen.
Überstürze nichts, denn auch die Prüfung des Businessplans und der Lehrgang nehmen Zeit in Anspruch.
Da du gekündigt hast weiß ich nicht in wieweit du eventuell eine Sperre bekommst.
Ansonsten hast du ja noch Zeit bis dein Arbeitslosengeldanspruch abläuft.
Es gilt: „Gründerinnen und Gründer werden nur noch gefördert, wenn sie noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen.“
Nützliche und hilfreiche Seiten kannst du auch mit dem Begriff „Gründungszuschuss Voraussetzungen“ bei Google finden.

http://www.google.de/#hl=de&q=geschenktes+geld+&aq=f…

LG
Chris (Czeslaw Kowalczyk)

Hallo Nadine,

ich würde empfehlen den Antrag auf Arbeitslosengeld möglichst als erstes bzw. gleichzeitig mit dem Antrag auf Gründungszuschuss stellen, soweit dies in den Formblättern kenntlich zu machen ist.
Bitte bedenke auch, dass die deutschen Behörden in der Bearbeitung von Anträgen oft recht langsam sind weshalb ich die Gründung vielleicht etwas verschieben würde um zuerst die Bestätigung für das Arbeitslosengeld zu erhalten.
Ich habe bisher noch keinen Gründer getroffen der seinen Zeit- und Maßnahmenplan nicht mehrmals korrigieren musste also nimm Dir die Zeit die Du brauchst um Dich abzusichern.
Auch wenn Du sehr vorbildlich vorzugehen scheinst, würde ich Dir im Zweifelsfall raten, einfach nochmal Deinen entsprechenden Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur zu befragen.

Beste Grüße von der

Mauritz Existenzgründungsberatung

Hallo zusammen,

ich würde euch gerne einmal schildern wie ich die

Beantragung

des Gründungszuschuss geplant habe.
Da ich in Sachen Reihenfolge und zeitlicher Ablauf

keinen

Fehler machen möchte, würde ich mich freuen, wenn Ihr

mich auf

mögliche Unstimmigkeiten hinweisen könntet.

Eine Frage vorab:
Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann ich ja erst

abgeben, wenn

mir mein Arbeitgeber den Vordruck

„Arbeitsbescheinigung“

zurückgegeben hat.
Kann ich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen und

die

Gründung vornehmen noch bevor ich
den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe?

Wäre dann folgender Ablauf richtig?

Ich habe zum 31.05.10 gekündigt und bin

Arbeitslosengeld I

berechtigt.
Ich habe mich zunächst online und am 10.04. persönlich
„arbeitssuchend“ gemeldet.
Bei diesem Termin habe ich mich dann auch „arbeitslos“
gemeldet.

Am 01.06.10 werde ich den 1. Tag arbeitslos sein.
Am 07.06.10 stelle ich den Antrag auf

Gründungszuschuss und

gebe an am 08.06.10 gründen zu wollen.
Da ich bei der Abgabe des Antrags Gründungszuschuss ja

schon

gegründet haben muss, melde ich am 08.06.10 ein

Gewerbe an.

Am 09.06. gebe ich dann den Antrag auf

Gründungszuschuss

zusammen mit einem als tragfähig anerkannten

Businessplan und

einer Kopie der Gewerbeanmeldung ab.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld gebe ich irgendwann

während

des gesamten Prozesses ab, sobald ich die Unterlagen

vom

Arbeitgeber habe.

Stimmt das alles so? Oder gefährde ich an einer Stelle

meinen

Gründungszuschuss?

TAUSEND DANK FÜR EURE HILFE
Nadine

es ist so, du musst erst beim arbeitsamt den
gründungszuschuss beantragen und dann mit der
wirtschaftsförderungsgeselschaft ein konzept zusammen
stellen dan gehts wieder zum arbeitsamt mit dem
konzept. wen das bewilligt wird kannst du ein gewerbe
anmelden und du musst mit der handwerkskammer kontakt
aufnehmen und beim finanzamt nach einer gewerbe
steuernummer fragen + es kommt noch dazu weegen der
umsatzsteuer nachfragen besser im vorraus zahlen sonst
erwartet dich ein böser betrag am jahres ende !!!

Mfg.

Das klingt alles schon einmal sehr gut, damit aber wirklich nichts schief geht, solltest Du Dich auf jeden Fall noch einmal bei der IHK und der Arge erkundigen.

liebe nadine
sicherheitshalber empfehle ich die hinzuziehung eines steuerberaters. der weiss ganz genau den richtigen weg.
hab es auch so gemacht und es war mit erfolg gekrönt.
gruß heini

abschliessend noch.: ich musste den antrag vor der gewerbeanmeldung stellen.
heini

Hallo Nadine,
das sieht ja ein wenig durcheinander aus…

Den Antrag auf ALG kannst Du sofort bei der Meldung abgeben - auch unvollständig, also ohne Arbeitgeber-Vordruck…

Die korrekte Reihenfolge der Anträge wäre:

  • Antrag auf ALG1 (auch unvollständig)
  • dann Antrag auf Gründungszuschussantrag (darf auch noch unvollständig sein)

Also im Prinzip können ALG und Gründungszuschuss-Antrag gleichzeitig abgegeben werden. Nur dass die Bewilligung des Gründungszuschuss von der Bewilligung des ALG 1 abhängt - insofern wird immer erst dieser Antrag bearbeitet…

Bei der Abgabe des Antrags auf Gründungszuschuss kann man nicht schon (mit 15 Stunden und mehr in der Woche) gegründet haben, dann ist man ja nicht mehr arbeitslos…

Den Antrag gibt man - inklusive Stellungnahme und Businessplan und Anmeldung bei Gewerbeamt oder Finanzamt üblicherweise vor der Gründung ab! Mein Vorschlag: am 1.6.!

Auch das Gewerbe kann heute schon angemeldet werden - nur muss dann beim Gewerbeamt das Gründungsdatum (wie im Antrag auf Gründungszuschuss) angegeben werden.

Aber mit großer Wahrscheinlichkeit wirst Du bei Eigenkündigung sowieso erst mal eine Sperrfrist bekommen.
Klarheit und gute Aussichten wünscht
Birgitt Torbrügge

Guten Tag.

Tut mir Leid, ich konnte nicht früher antworten.
Ich hoffe Ihre Frage wurde bereits beantwortet.

Ihr Ablaufplan ist in Ordnung.

Wir gehen davon aus, dass Ihnen mittlweile geholfen wurde. Sollten Sie jedoch nocht Fragen haben, einfach kontaktieren.

MfG
Team

Hallo Zusammen,

hab das hier ein wenig verfolgt. Ich hab mich erst neulich auch selbständig gemacht (Hamburg) und bekomme nun den Gründungszuschuss. Ich hatte für die Abwicklung einen Coachingberater, der hat mir viel weitergeholfen und auch bei der Businessplanerstellung, fachkundlichen Stellungnahme etc. geholfen. War echt ein super Typ, hat sich total viel Zeit genommen und mich kaum was gekostet :smile:
Wer sich auch im Bereich HH selbständig machen möchte und einen Expterten braucht, geb euch die Adresse gerne weiter…Ansoten, viel Glück durch dem Förderjungle :smile:))

NAdine

Eine sehr gute praktische Beschreibung inklusive der Reihenfolge findest du hier:

http://www.chocobrain.com/content/Antrag-auf-Gruendu…