Ich weiss, daß es z.B. die Sozialstation kann …aber ich will das nicht Dritten überlassen, sondern ICH will wissen, wie das geht und welche Voraussetzungen es gibt !
Wer Verhinderungspflege benötigt, muss dies bei der zuständgen Pflegekasse tun (z. B. bei IKK Nordrhein oder DAK).
Verhinderungspflege kann wie folgt aussehen:
– Man kann einen nahen Verwandten auswählen, der die Verhinderungspflege durchführt. Er bekommt dann das anteilige Pflegegeld für den Monat.
Beispiel: Pflegestufe III: Verhinderungspflege für 14 Tage. 675 € / 28 * 14 = 337,50 €. Durch 28 geteilt deshalb, weil es einen Maximalanspruch von 28 Tagen im Monat gibt. Hinzu kann man auch noch Sachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Sollte der Verwandte Verdienstausfall haben und sollten Fahrkosten entstanden sein, gibt es inkl. Pflegegeld eine Maximalerstattung in Höhe von 1 470 €.
– Man wählt jemanden, der die Pflege berufsmäßig ausübt, dann gibt es die 1 470 €.
– Man wählt ein Heim, in dem der Pflegebedürftige untergebracht wird. Auch hier gibt es diesen Höchstanspruch von 1 470 Tagen, so wie natürlich auch nur maximal 28 Tage.
Zu berücksichtigen ist, dass nur Pflegaufwendungen von der Pflegekasse übernommen werden, nicht etwa Unterkunft oder Verpflegung.
Ich hoffe, ich konnte helfen und habe alles klar erklärt.