Hallo zusammen!
Ich muss einen Antrag auf Krankengeld ausfüllen.
Bin mir nicht sicher, ob ich folgendes unterschreiben soll:
Ich bin damit einverstanden, dass zur Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie Rentenverfahren alle weiteren für die Entscheidung notwendigen ärztlichen Unterlagen an die entsprechenden Versicherungsträger weitergeleitet werden dürfen. Gleiches gilt für die Versicherungsträger an meine Krankenversicherung.
Kann mir vielleicht jemand was dazu sagen!
Und wie ist es bei der Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht und Herausgabegenehmigung? Soll ich das unterschreiben, oder besser nicht?
Wenn du das nicht unterschreibst, interpretiert die Krankenkasse, daß du entweder simulierst, oder nicht an einer schnellen „Heilung“ interessiert bist und das Krankengeld kannst du dir sonstwohin stecken.
Die werden dir keinen Cent bezahlen, wenn das nicht unterschrieben ist.
Der Abschnitt mit der Herausgabe der Unterlagen dient dazu, daß der Medizinische Dienst der KK die Unterlagen bei deinen behandelnden Ärzten anfordern kann. Solange der Medizinische Dienst sein OK nicht gibt, siehst du auch keinen Cent von denen.
Ich hab das ganze Spielchen vor 3 Jahren auch mitgemacht.
Hallo,
also, ich bin seit 37 Jahren bei einer gesetzlichen Krankenkasse
beschäftigt - einen Antrag auf Krankengeld musste bisher noch niemand
bei uns stellen, da hat er nämlich einen Rechtsanspruch drauf.
Der Krankengeldempfänger muss und lediglich auf dem Krankengeldauszahlschein erklären, dass u.a. noch krank ist und das
er kein Arbeitsentgelt erhalten hat oder erhält, oder ob er
einen Rentenantrag gestellt hat oder einen Antrag auf Rehabilitationsmassnahmen.
In Einzelfällen verlagen wir eine Einverständniserklärung, wenn
wir z.B. von Krankenhäusern oder Reha-Kliniken Berichte anfordern
wollen. Dort wird auf die Mitwirkungspflicht verwiesen und im Falle der
Verweigerung auf eine Krankengeldversagung.
Gruss
Czauderna
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Ich habe noch mal ein bisschen genauer hingeschaut. Also, es ist eine Erklärung für die Zahlung von Krankengeld.
Muss ich denen denn auch mitteilen,
dass mein Arbeitsverhältnis ab dem 1. Dezember endet(betriebsbedingt).
ALG habe ich noch nicht beantragt!
Gruß Agimoni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das Ende deiner Beschäftigung ändert zwar nix an deinem
Krankengeldanspruch, mitteilen würde ich aber trotzdem, damit
nach dem Ende deiner Arbeitsunfähigkeit dein Versicherungsschutz
weiter gesichert wird.
Gruss
Günter Czauderna