Nein. Das Mahnverfahren wird nur für Geldforderungen durchgeführt, die nicht von einer Gegenleistung abhängen oder bei denen die Gegenleistung bereits erbracht ist.
Hallo,
Mahnbescheid ist nicht - es müsste zuerst auf Erfüllung des Kaufvertrages geklagt werden um dann aus diesem Urteil zu vollstrecken.
Gruß
HaWeThie
PS: manchmal reicht auch schon ein Anwaltsschreiben aus, dass nun ein Gericht eingeschaltet werden wird.
Was ist denn so schön am Mahnverfahren im Vergleich zum regulären Zivilprozess? Der Schuldner muss nur ein Kreuzchen machen und schon sind beide Verfahren gleich.