Antrag auf Ortsabwesenheit beim Arbeitsamt

Hallo zusammen,

Zur Zeit bin ich leider arbeitslos.
Bekanntlich muss man ja als Arbeitsloser dem Amt für eine Vermittlung zur Verfügung stehen und Urlaub vorher anmelden.
Das tat ich vor einigen Tagen, da ich während der Feiertage verreisen wollte. Im Arbeitsamt trug ich der Sachbearbeiterin die in Frage kommenden Tage mit. Dabei habe ich das Wochenende nicht mit kalkuliert. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich auch den Samstag und Sonntag mit in meine Berechnung einbeziehen muss. Diese Tatsache entsetzte mich doch schon etwas, schließlich ist doch eine Vermittlung am Wochenende nicht möglich.
Bisher war mir auch diese Regelung nicht bekannt und ich konnte auch meine Ortsabwesenheit beantragen ohne das Wochenende mit einzubeziehen.
Nun frage ich Euch, ob es hier eventuell eine Gesetzesänderung gegeben hat. Der Sachbearbeiterin war nicht bekannt, dass sich etwas im Gesetz geändert hat.

In einer Zeitschrift las ich einen Artikel bezüglich des Sozialrechtes. Es ging in diesem Artikel um eine arbeitslose Frau, die auf einer Wochenendfahrt einen Verkehrsunfall erlitt. Vom Krankenhaus rief sie das Arbeitsamt an, um den Unfall zu melden. Die Behörde strich ihr daraufhin das Arbeitslosengeld. Begründung: Sie habe sich nicht abgemeldet und daher nicht zur Vermittlung zur Verfügung gestanden. Das Bundessozialgericht entschied: Arbeitslose dürfen sehr wohl in Wochenendurlaub fahren, denn eine Vermittlung könne frühestens am Montag stattfinden. Und da wäre die Frau ohne dem Unfall ja auch zu Hause gewesen.
Hinter dem Urteil steht die Zeichenfolge B 11 AL 71/00R. Möglicherweise beziehen sich die Ziffern 00 auf das Jahr 2000 und die Rechtslage hat sich inzwischen geändert, aber warum würde dieses Urteil dann im Jahre 2003 in einer Zeitschrift stehen?

Kennt sich jemand von Euch in dieser Sache aus?

Gruss Uwe

Hallo Uwe,

grundsätzlich kann ich dir aus eigener Erfahrung folgendes empfehlen:

  1. Verzichte lieber auf Ärger und zähle die Wochenenden mit.
    Denn: Wenn die dich einmal auf dem Kieker haben, können die sehr ungemütlich werden! Dann wird alles versucht, um dir möglichst viel Schwierigkeiten zu machen! Also, lieber brav mitspielen, und das tun, was verlangt wird (auch wenn’s schwerfällt), aber dann stimmt wenigstens die Kohle, und du hast nichts zu befürchten!
    Ich selber hatte seinerzeit vom 4. bis 24. August schriftlich Urlaub beantragt. Einen schriftlichen Bescheid darüber gab es nicht (würde angeblich so im Arbeitsamt so gehandhabt), lediglich einen Telefonanruf von der Sachbearbeiterin, dass der Urlaub genehmigt sei.
    Zum Glück kam der Anruf auf mein Handy, so dass ich in der Protokollliste den Anruf mit Datum und Uhrzeit drinhatte, außerdem zwei Zeugen, die zu dem Zeitpunkt zum Glück anwesend waren. Dies war insoweit wichtig, als ich einen Tag, nachdem ich in Urlaub war, trotzdem einen Vermittlungsvorschlag bekam, den ich dann - am ersten Werktag (hier: Montag) per Bewerbung sofort beantwortete, so dass ich keine Sperre bekam. Mußt du unbedingt drauf achten! Also, sofort sonntags abends, wenn du wiederkommst, in den Briefkasten schauen, und direkt reagieren (also Bewerbung schreiben oder - wenn verlangt - Montag morgen beim Arbeitgeber anrufen und den Fall genau schildern).

  2. Sollte dir das gleiche passieren, du fährst übers Wochenende weg und du hast einen Unfall, und man will dir aufgrunddessen eine Sperrzeit 'reinwürgen, sofort Widerspruch einlegen und dich auf dieses Urteil samt Aktenzeichen berufen! Denn es gilt: Solange keine neuere Rechtssprechung erfolgte (hier: im Jahre 2000), gilt das alte Urteil weiter! Zumal es ja vom höchsten zuständigen Gericht, dem Bundessozialgericht ausgesprochen wurde!
    Wird der Widerspruch dann abgelehnt, dann bleibt nur noch der Klageweg!
    Und in der Zwischenzeit - wenn kein Geld da ist - der Weg zum Sozialamt! Die holen sich dann später, wenn die Klage erfolgreich war, das Geld vom Arbeitsamt wieder!

In diesem Sinne tschö mit ö

Carsten

Hallo,

@Carsten:
danke für Deine Antwort. Ich werde noch einmal zu einer anderen Bearbeiterin gehen. Möglicherweise habe ich hier mehr Glück. Bisher (z.B. letzten Sommer) wurde das Wochenende auch nicht mitgezählt.

@Alle:
Gibt es noch weitere Meinungen oder Erfahrungen zu meinem Posting?

Gruß, Uwe