Antrag auf Persönliches Budget - wie geht es weiter?

Hallo Meine lieben, vlt. kann mir die frage ja jemand beantworten :slight_smile: Ich habe beim Landesamt für Soziales, Jugend & Versorgung antrag auf Persönliches Bugget gestellt.

Wie läuft das den nach der Genehmigung ab, bekomme ich aufgrund meiner eingereichten Unterlagen jeden Monat betrag x überwiesen, oder mus ich kosten einreichen oder wie funktioniert das?

Hallo,

das persönliche Budget (PB) für schwerbehinderte Menschen gem. § 29 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html
ist eine Pauschalisierung des Teilhabe- und Hilfsmittelbedarfs für 3-5 Jahre - idR in Form eines jährlichen Durchschnittsbetrages in Geld. Grundlage ist der bisherige Bedarf der letzten 12 -24 Monate.
Die Auszahlung erfolgt gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 in Monatsraten.
Der Sinn des PB ist es, dem (schwer-)behinderten Menschen zu ermöglichen, Teilhabe- und Hilfsleistungen eigenverantwortlich selbst beschaffen zu können, ohne jedes Mal vorher Anträge stellen zu müssen.
Deswegen müssen auch keine Unterlagen mehr während der Laufzeit des PB vorgelegt werden. Allerdings sollten die Unterlagen natürlich für eine evtl. Verlängerung des PB aufbewahrt werden.

Es empfiehlt sich aber immer, den Bescheid genau auf den Leistungsumfang sowie die Berechnungsgrundlage genau zu prüfen. Reha-Träger tricksen hier gerne mal zu Lasten der Antragsteller.
Auch sollte immer geprüft werden, in welchem Umfang auch langlebige Teilhabe- und Hilfsmittel berücksichtigt sind, um als Berechtigter eines PB auch „Rücklagen“ für Reparatur- und Ersatzbedarf zu bilden.
Bei der Antragstellung und der Prüfung des Bescheides kann der Gang zu einer „ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung - EUTB“
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/erganzende-unabhangige-teilhabe-beratung
sehr hilfreich sein.

&tschüß
Wolfgang

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