Antrag auf Pflegestufe- beschleunigung möglich?

Hallo,
es geht um meine 90 Jährige Oma.
Letztes Jahr habe ich schon einen Antrag auf eine Pflegestufe gesellt, der Abgelehnt worden ist.
Habe nun einen neuen Antrag gestellt und habe dazu ein paar Fragen.

Kann man den Antrag beschleunigen, habe den Antrag vor fast einen Monat eingereicht und noch immer keinen Termin zur persönlichen Begutachtung.
Sollte auch dieser Antrag abgelehnt werden, wäre es da möglich das Ergebnis des Widerspruchverfahrens nicht abzuwarten und eine einstweilige Anordnung zu Beantragen?

Vielen Dank im voraus.

Hallo Jordon,

eine Beschleunigung des Antragsverfahrens dürfte kaum möglich sein. Denn bei einem Pflegeantrag ist ja eine Begutachtung durch den MDK erforderlich und das ist sehr zeitraubend. Aber vielleicht tröstet Dich der Hinweis, daß ja das Antragsdatum entscheidend für den Leistungsbeginn ist und nicht das Datum der Begutachtung. Klar - die Ungewissheit ist lästig, aber nicht zu ändern.

Im Falle einer Ablehnung bleibt Dir nur der Widerspruch - fordere Dir dazu ggf. eine Kopie des Gutachtens an. Eine Einstweilige Anordnung gibt es im Sozialrecht nicht. Macht ja auch keinen Sinn, weil man ja einen Leistungsanspruch dann hat, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Hilfreich ist auch, wenn Du Dir ein Pflegetagebuch zulegst, in dem Du Aufzeichnungen über die pflegerischen Verrichtungen machen kannst. Da kannst Du dann auch selber schon in etwa rauslesen, ob der grundpflegerische Hilfebedarf - auf den es ja ankommt - hoch genug für eine Pflegestufe sein könnte.

Gruß

SandalTolk

Hallo auch,

aus meiner Erfahrung weiß ich, dass Pflegeanträge nicht beschleunigt werden können. Auch die Pflegekassen haben keine Einfluss auf den Begutachtungstermin. Die einzige schnelle Möglichkeit der Bearbeitung eines Pflegeantrages wäre die Antragstellung durch ein Krankenhaus (sozialer Dienst). In diesem Falle muß der Medizinische Dienst innerhalb einer Woche aufgrund der vorliegenden Akten eine Entscheidung treffen.

Eine Bevorzugung des Antrages wäre eine Benachteilung aller anderen Anträge. Auch hier können nämlich „dringende Fälle“ vorliegen.

Eine einstweilige Anordnung bei Ablehnung habe ich noch nie gehört. Meines Wissens lässt dies das Gesetz auch nicht zu. Hier gilt das Widerspruchsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch. Klageverfahren werden nach dem Sozialgerichtsgesetz erledigt.

Freundliche Grüße
Frankie

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Ich glaub das ist ein guter Fall für die neu eingerichteten Pflegestützpunkte nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.

Ich gebe mal eine Seitew wo man nach einem Ortsnahen Pflegestützpunktz suchen kann.

http://gesundheits-und-pflegeberatung.de/html/pflege…

Die Leute dort geben gern Hilfe bei der Antragsstellung und geben auch besonderen nochmal Tipps was bei der Begutachtung zu beachten ist.

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich nicht näher auf die Fragen eingegangen bin, da ich von hier aus mir einfach kein Bild von den Gesundheitszustand und der Pflegebedürftig der Oma machen kann (dafür gibt es ja das Pflegegutachten).

Hallo,
die Pflegekasse beauftragt den MDK mit der Begutachtung undf dieser soll in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Bearbeitung durchgeführt haben, d.h. in diesem Falle eine Terminankündigung vorgenommen haben.
Dies ist offenbar nicht geschehen - ich vermute und hoffe dass da keine „Taktik“ der Pflegekasse vorliegt,
beim MDK glaube ich das auf keinen Fall. Vielleicht hat der momentan pers. Engpässe - meine Vermutung.
Mein Rat - sich mit der Kasse in Verbindung setzen und fragen ob und wann der MDK beauftragt wurde und wenn dies zeitgerecht erfolgte dann die Kasse auffordern (schriftlich) dem MDK „Beine zu machen“.
Eas den Leistungsbeginn angeht so ist der Tag der Begutachtung sekundär, wichtig ist der Tag der Antragstellung bzw. der Eingang des Antrags bei der Pflegekasser.
Gruß
Czauderna

Guten Abend,
ehrlich gesagt verstehe ich den letzten Teil der Frage nicht. Wollen Sie Rechtsmittel einsetzen? Dann brauchen Sie die Hilfe eines Sozialanwaltes oder die des VDK´s. Noch was wäre wichtig zu wissen: haben Sie einen Widerspruch eingelegt oder haben Sie einen neuen Antrag gestellt ? Sie können das Verfahren nicht beschleunigen, theoretisch macht dies nichts aus, weil das Datum des Antrages maßgebend ist. Falls Ihre Oma vor einer erneute Begutachtung versterben sollte, wäre es ratsam die erbrachte Pflege zu dokumentieren (in Minuten, getrennt nach Hauswirtschaft und Grund- und Behandlungspflege). Sie könnten sich beim VDK Rat suchen und aktive Unterstützung bekommen. Kontakt unter www.vdk.de, so können Sie ersehen wo dieser in Ihrer Nähe seinen Sitz hat. Falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, ist die Dokumentation der Pflege hoffentlich vorhanden. Die TÄGLICH zu erbringende Pflege muss für Pflegestufe 1 (ohne Hauswirtschaftliche Tätigkeiten) MINDESTENS 45 Minuten betragen. Die Minuten Angaben können Sie im Internet unter www.mdk.de (nrw) ersehen. Hoffentlich konnte ich Ihnen etwas behilflich sein.
Schönen Abend wünscht Ihnen Georgia

Hallo,
ich würde als erstes Mal einfach bei Kasse anrufen und nachfragen, ob der Antrag eingegangen ist.
Ist die Oma zu Hause oder in einem Heim oder… ? Bei stationärer Unterbringung gibt es manchmal die Möglichkeit, ein Eilgutachten zu beantragen, da da ja massive Kosten auflaufen. Im häuslichen Bereich ist das leider schwieriger.
Habt Ihr einen Pflegedienst, der bei ihr tätig ist? Meist können professionell Pflegende ganz gut einschätzen, ob es für eine Pflegestufe „reicht“. Und die Leistungen bekommt die Oma dann rückwirkend ab Antragstellung.
Viel Erfolg!

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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich Pflege meine Oma zu hause, bin fast 24 Stunden für Sie da, da ich bei Ihr Wohne.
Letztes Jahr hatten wir einen Pflegedienst der mich auf die Idee mit der Pflegestufe gebracht hat.
Aber selbst da wurde diese abgelehnt.
Deshalb mache ich mir sorgen das es sich diesmal noch länger hinziehen wird und im Ergebnis das gleiche herauskommt.
Am liebsten würde ich wenn dies möglich ist einen Fachanwalt beauftragen der mich in dieser Angelegenheit unterstützt.

Gruß

jordon

Hallo,
danke für deine Antwort.
Ich würde gerne das verfahren mit Hilfe eines Anwaltes beschleunigen, da wir letztes Jahr auch schon einen Reinfall bei der Pflegestufe erlitten haben.

Gruß

jordon

Hallo,
danke für deine Antwort.
Laut Krankenkassen wurde der Antrag vor knapp 20 Tagen an den MDK weitergeleitet.
Du wirst recht haben, das diese Personelle Engpässe haben.
Ich sollte mich jetzt noch einmal an die Krankenkasse wenden und bitte das Druck auf dem MDK macht?

Gruß

jordon

Hallo,
Anwalt ist halt immer auch recht teuer, ne…

Ich kann schlecht raten, da ich Deine Oma nicht kenne. Wieviel PFLEGE (also nicht Hilfe im Haushalt, sondern wirklich Körperpflege, Essen richten etc) braucht sie denn?

Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg…

Hallo,
zuerst einmal, ist die Oma überhaupt plegebedürftig ? Wobei braucht Sie hilfe ? Nur auf Grund des Alters ?
Antrag auf Pflegestufe kann 1 x jährlich gestellt werden. Oder wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Für die Stufe 1 sind 90 Minuten Pflege täglich Vorraussetzung. Wobei die morgendliche Grundwaschung (duschen und anziehen) auf 25 Minuten festgesetzt ist. Eine hilfe beim Toilettengang 3 Minuten, hilfe und anreichen von Nahrung und Getränken Mittagessen 12 Minuten.
Rechnen Sie selbst mal wieviel Pflegezeit braucht die Oma pro Tag ?

MfG
Ralf

hi jordon,

vielen dank für deine anfrage!
tja, das geriatrische geschäft ist ein ungeübtes…

ok - also …
der zeitpunkt der antragsstellung (zur begutachtung des mdk)zur feststellung der pflegestufe ist das rechtlich relevante datum.
eine einstufung gilt dann immer rückwirkend ab dem antragsdatum.
eine „beschleunigung“ dieses verfahrens ist damit nicht wirklich alltagsbestimmend.
der mdk ist angehalten das geld zusammen zu halten, d.h. es wird immer schwieriger eine „positive“ / ( stimmige) einstufung bei / nach der begutachtung zu erreichen.
das ist schade und unverständlich aber praxis!
es gibt ja „genaue“ richtlinien die eine einstufung in die jeweilige pflegestufe erfordern.
ich empfehle dir:

  • führen eines pflegetagebuchs
  • nach „negativem“ bescheid sofort widerspruch einlegen
    und
  • mit anwaltlicher beratung (sozialrecht) auch einem rechtsstreit nicht auszuweichen. klag dein recht ein!
    solange ein verfahren läuft gilt immer noch dein antragstermin. bei positivem bescheid, selbst nach langer zeit, wird gezahlt ab antragsstellung!
  • generell ist zu sagen, ich habe sehr gute erfahrungen damit gemacht, beim amtsgericht eine „betreuung“ zu beantragen. das hat mir es einfacher gemacht meine mutter/vater rechtlich in allen belangen zu vertreten.

soweit erstmal -
wenn du noch fragen hast, meld dich einfach!

einen schönen sonntagabend wünsche ich
andi

Hallo, also ich hab nen Antrag gestellt für meine 8o-jährig Mutter, der abgelehnt wurde. Man hat mir gesagt dass man innerhalb 4 Wochen Einspruch eingelget werden kann. Es ist wichtig, dass die zu betreuende Person dabei ist, weil die Älteren Menschen doch noch alles machen können. Vor allen Dingen ist es wichtig, dass bei der täglichen Pflege helfen muss sonst hat man keine Chance durch zu kommen. Hab da meine Erfahrung gemacht. Gruß Brigitte

Hallo Jordan,

Beschleunigung hat keinen Zweck, denn du verlierst keine Ansprüche. Datum der Antragstellung ist ja maßgebend für die Leistungspflicht der Kasse. Da der Zustand , der die Pflegebedürftigkeit begründet, mindestens 6 Monate anhalten muß, kann die Begutachtung auch noch was dauern. Erfahrungsgemäß ist es nicht verkehrt nur mal anzurufen, ob der Antrag auch eingegangen ist, denn auf dem Postweg ist so manches schon mal verloren gegangen. Laßt euch auf jeden Fall eine Kopie des ersten, Gutachtens zuschicken, denn dieses Gutachten wird auch die neue Gutachterin/ Gutachter dabei haben. Sollte der Begutachtungsauftrag schon an den MDK weitergeleitet worden sein, rufe beim zuständigen MDK an und frage dort nach, ob eine Begutachtung in dn nächsten Tagen vorgesehen ist. Eine einstweilige Anordnung wird nicht zu bekommen sein, da ja das gesetzliche Begutachtungsverfahren noch läuft und was soll letztendlich dadurch einstweilig angeordnet werden ?

Gruß

Curator

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Hallo!
Erwartungsgemäß sollte ich den nächsten 2 Wochen ein Termin kommen. Bei uns betragen die Wartezeiten zwischen Antragstellung und Begutachtung ca. 4-6 Wochen. Zusätzlich kann es hilfreich sein bei der Krankenkasse deiner Oma, die Angelegenheit nochmal dringend zu machen. Evtl. hat die Krankenkasse die Möglichkeit den Vorgang zu beschleunigen.
Sollte es zu einer Ablehnung kommen, kann man das Gutachten bei der Krankenkasse (=Pflegekasse) anfordern. Hier würde ich empfehlen einen Beratungstermin mit einem ambulanten Pflegedienst aufzunehmen. Sind die gut, machen die solche Beratungen in der Regel kostenlos.

MfG
H. Nordiek

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Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, hätte innerhalb von 5 Wochen (gesetzlich festgeschrieben) eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen stattfinden müssen. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an, und fragen Sie warum, es noch keinen Begutachtungstermin gab. Bei Erhalt einer Pflegestufe bekommen Sie das Geld rückwirkend zum Tag der Antragsstellung. Mehr Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie in dem Ratgeber: Umsorgt leben – Dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld. ISBN: 978-3-9809760-4-6 Buch anschauen

Hallo,
als erstes würde ich die zuständige Pflegekasse anrufen und fragen, wie lange der Medizinische Dienst braucht, um eine Begutachtung durchzuführen. Meines Wissens muss dieses innerhalb 5 Wochen erfolgen.
Da die Leistungsgewährung ab dem Tag der Antragsstellung erfolgt, ist es eigentlich egal, wann die Einstufung erfolgt. Der Widerspruch im Falle einer Nichteinstufung ist dann ebenfalls ab Tag der Antragsstellung gültig. Verloren geht nichts.
Das andere ist, wenn ein Pflegedienst finanziert werden muss - oft halten die Pflegedienste ihre REchnungen zurück, bis ein Bescheid erteilt ist.
Evtl. kann auch ein Anruf beim zständigen MDK hilfreich sein, obwohl dieses nicht sehr gerne gesehen wird. Wenn man einen guten Draht zu dem Sachbearbeiter der Pflegekasse hat und ihn bittet, er möge doch bitte beim MDK mal nachfragen ist es oft zielführender.
Eine einstweilige Verfügung bringt denke ich nicht sehr viel, eher eine schriftliche Beschwerde an die zuständige Pflegekasse über die Bearbeitungszeit.
Vielleicht wurde eine Begutachtung nach Aktenlage bereits erstellt, die Pflegekasse ist aber mit dem Bearbeiten noch nicht soweit - nützt alles nicht - zum Hörer greifen und bei der Pflegekasse anrufen.
Leider git es kein Patentrezept-jede Pflegekasse und jeder MDK arbeitet anders.
Sorry, dass ich mich jetzt erst melde, war im Urlaub.
Gruß
karbolmaus

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Hallo,
ich hoffe das Du meinen Beitrag noch liest, ich bin etwas spät dran, aber mein Vorschlag!!!
Welche Krankheiten hat Deine Oma?? Wie viel Zeit brraucht Ihre Pflege??? Gucke unter den Stichpunketen Pflegezeiten im Internet und dann übertreibe beim MdK. Denn wenn Du sagst ja ich muss einmal die Woche für sie kochen und einkaufen zählen die vom MdK das nicht.Sie braucht selbstverständlich Hilfe beim anziehen, ausziehen, beim waschen essen usw… Wenn Sie nicht offentsichtlich Hilfe braucht dann musst Du denen das klar machen.
Viele Grüße und viel Erfolg.

Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz beschlossen, dass dem
Versicherten innerhalb einer Frist von fünf Wochen die
Pflegestufe mitgeteilt werden muss.

Welche Konsequenzen dass nach sich ziehen soll, wenn das nicht geschieht; dazu hat er sich nicht geäußert.

Der Anspruch bei Einstufung beginnt, jedoch mit dem
Antragstellungsdatum. Also Ansprüche gehen nicht verloren. Ist man mit dem Ergebnis der Einstufung nicht einverstand, kann man Widerspruch einlegen.

Hierzu kann man sich das Gutachten vom Versicherer anfordern und das Gutachten einsehen. Einen begründeten Widerspruch sollte man dann noch schreiben.

Im Rahmen einer Zweitbegutachtung wird dann das Ergebnis des Ersten Gutachtens überprüft. Wird hier festgestellt, dass der Widerspruch berechtigt war. Werden Leistungen zum Datum der Antragstellung gewährt.

Eine Eilbegutachtung, veranlassen wir nur, wenn wir einen Fehler gemachten und der Kunde lange warten musste.
Ansonsten sollte der Gutachter sich innerhalb zwei bis drei Wochen gemeldet haben, sobald der Versicherer den Auftrag zur Begutachtung gegeben hat.