du erwartest etwas hellseherische fähigkeiten, die hat hier keiner, aber es wäre ja theoretisch möglich, dass du es einfach ausprobierst, dann weißt du es ganz genau, kosten tut es ja nichts
Hello,
Die GdB Werte richten sich nicht nach irgendwelchen Diagnosen, sondern nach den Einschränkungen, die sich durch das Leiden ergeben: „Grad der Behinderung“.
Die Befunde werden im Regelfall vom zuständigen Amt bei den Ärzten angefordert und man kann sie auch in Kopie vom Amt anfordern nach Eingang. Zusätzlich sollte man dann auch die gutachterliche Beurteilung als Kopie erbitten, um zu sehen, wie was entschieden worden ist.
Somit ist deine Anfrage hier zu ungenau, um wirklich etwas dazu zu sagen.
Fachleute können auch hier einmal hineinschauen: http://www.vdk.de/cms/mime/915D1201601158.pdf
ab Kapitel A 26 Einschätzungen des Grades der Behinderung
Vielleicht hilft dir das weiter, genaueres nur unter genauerer Angabe der Behinderungen, dann aber besser auf Emailbasis.
VG
R.
die Links,die Du von einigen Vorschreibern bekommen hast, sind leider veraltet.
Seit 01.01.09 gilt als Grundlage zur Bewertung die „Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin - Verordnung“ (VersmedV) http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
Da hat sich zwar nicht alles, aber doch einiges verändert.
Im Übrigen wirst Du dann selber sehen, daß es - wie schon gepostet - idR nicht auf die Krankheit selbst, sondern auf die durch die Krankheit hervorgerufenen Einschränkungen im privaten und beruflichen Leben ankommt