Guten Tag,
was passiert, wenn von der Dt. Rentenversicherung der Status des Freiberuflers aberkannt wird. Und man nun Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend für Einzelaufträge zahlen soll? Gibt es dazu im Sozialgesetzbuch diverse Paragraphen? Wie kann man dagegen vorgehen? Was ist, wenn man Student ist und gar nicht so viel verdient, dass man freiwillig Sozialversicherungsbeitrag zahlen kann/will?
Kann mir jemand helfen?
Herzlichen Dank im Voraus
Scheinselbständigkeit
Servus,
um den Fall zu beurteilen, sollte man ihn vollständig kennen - d.h. den Wortlaut des Bescheides, um den es geht.
In der Regel haftet für alle Abrechnungszeiträume, die länger als drei Monate zurück liegen, der Arbeitgeber voll - ohne Aufteilung in Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile.
Aber das hängt vom Einzelfall ab - es hat keinen Zweck, zu der Situation „Mein Auto funktioniert nicht mehr, außer auf der Autobahn, aber auch da nicht richtig“ irgendeine Diagnose zu stellen.
Schöne Grüße
MM