Antrag auf Überw. vermögenswirksamer Leistungen

Hallo zusammen,
zwei ganz praktische Fragen zu VL:

Den Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz
–> soll ich beim Arbeitgeber einreichen.

  1. Seit heute (01.02.04) bin ich „festangestellter“ Lehrer in NRW, das heißt, bis gestern war ich Referendar im Schuldienst.
    Verbessert mich, aber mein Arbeitgeber ist doch immer noch die Bezirksregierung (in meinem Fall Arnsberg), der ich den Antrag zukommen lassen muss, oder?

  2. Leider hab ich bisher noch keine VL beantragt, d.h. weder für 2002 noch für 2003. Kann ich auf den Antrag, der mir justamente vorliegt, das Hagr 2002 nachholen? Oder was trage ich ein?
    monatlich ab: 02 2002? Oder doch erst ab 01 2003?
    –> Welchen Betrag trage ich ein? Erkundige ich mich da bei meiner Bank? (Sonntags kann man da leider nicht anrufen ;o))

Bin reichlich unbescholten mit solchen Dingen…
Wer kann mir helfen?
Bob

Hallo Bob,

dein Arbeitgeber ist üblicherweise das Land ( Besoldungsstelle.
Die Höhe des „Arbeitgeberanteil“ solltest du dort erfragen können.
Standard sind 6 €. Üblicherweise werden keine „Arbeitgeberanteile“
für vergangene Jahre überwiesen. Also einfach beim Dienstherrn anrufen.

Björn B

Neue Frage: Übersicht der Berufsgruppen für VL???
Dazu habe ich mal folgende Frage:

Es gab mal von der LBS in schriftl. Form eine Übersicht zu DM-Zeiten, welche Berufe bzw. Berufsgruppen wie viel VL bekommen!

Weiß jemand, wo ich diese Übersicht im Netz finde??

Habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden!

Danke
Gruß
jesch!