Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Anliegen, was einen Antrag auf Umzug betrifft.
Ganz einfach:
Mein Freund (noch 18, bald 19) ist zu mir gezogen.
Eigentlich darf man das ja erst ab 25 oder vorher mit Antrag auf Umzug.
EIGENTLICH.
Die Behörde dort hat gesagt, er bekäme keinen Bescheid auf seinen Antrag, weil er und seine Familie dort KEINE Leistungen beziehen.
Die ARGE hier will nun aber diesen Schein und von seiner Heimatstadt bekommt er auch keine Ablehnung oder Meldung, das er diesen nicht brauche, weil er ja keinen benötigen würde.
Weder ist die ARGE hier, noch dort einsichtig.
Meine Frage ist nun, braucht er diesen Bescheid, rein rechtlich wirklich oder nich und wenn nicht, gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür?
Ich weiß sonst nicht mehr, wie es zu beweisen wäre und was ich machen soll.
Im Internet fand ich nur, das man dies brauche, aber es ist nur so beschrieben, bei Leuten die Leistungen bezogen…
Ich danke schon mal im Vorraus!