Antrag auf Vollstreckungsbescheid noch stellen?

Hallo,

hatte einen Mahnbescheid gegen ein Energieversorger wegen Nichtzahlung eines Guthabens gestellt. Die Forderung basiert auf der Schlussabrechnung des Schuldners.
Der Schuldner hat nicht widersprochen, die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.

Der Schuldner hat gestern Insolvenz angemeldet. Macht es noch Sinn, gegen diesen Schuldner einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid zu stellen?

Viele Grüße
Fritz Frieling

Kann man machen, die Frage ist wie die chancen stehen und um welchen Betrag es geht.
unter 100,- würde ich das unter dumm gelaufen abschreiben, weil der Aufwand und die Nerven die man da noch einsetzt nicht lohnen, weil am Ende wohl nix bei rauskommen wird. VB bringt auch insoweit jetzt nix, weil der IV alle Guthabem einkassiert und eigentlich verloren sind. Das ist genau so wie beim Möbelkauf Küche gekaüft…angezahlt Firma geht vor Lieferung in INSO dann ist das Geld auch futsch…eben dumm gelaufen

Hallo
es macht eigentlich immer sinn einen Vollstreckungsbescheid zu erzwingen.
Ich würde es machen.
LG