Antrag auf Wohngeld bei einem Behindertengrad von 50 Prozent sowie Eintrag ins Grundbuch

Ich habe am 18.10.2012 einen schweren Herzinfarkt erlitten außerdem wurde noch ein Lungenödem festgestellt. 1981 habe ich eine Lungenemboly überstanden. Seitdem habe ich Herzrhythmusstörungen sowie weitere schwere Erkrankungen. Auf Grund meines erlittenen Herzinfarktes mussten wir Mutter in ein Pflegeheim geben. Vater ist Ende Juni 2008 verstorben. Mutter ist Hauseigentümerin. Ich habe lt. Testament ein Wohnrecht auf Lebzeiten. das Testament ist notariel beglaubigt Ein Antrag auf Wohngeld wurde von der zuständigen Wohngeldstelle mit der Begründung abgelehnt weil der entsprechende Eintrag im Grundbuch fehlt  Der Eintrag auf Nuzungsrecht beim zuständigen Grundbuchamt verlief negativ das Gleiche auch beim Notar. Ich habe jetzt eine Anwältin in dieser Angelegenheit eingeschaltet.
Der Antrag auf Grundsicherung wurde ebenfalls abgelehnt mit der Begründung ich hätte zuviel EU-Rente diese beziehe ich seit April 2003 sie beträgt monatlich 740 Euro. Ich habe einen Behinderungsgrad von 50 Prozent. Auf Grund des Vorhofflimmers habe ich einen Antrag auf Erhöhung des Behindertengrades beim zuständigen Sozialamt gestellt.  Während einer stationären Behandlung in der Kardiologischen Klinik in Bad Saarow konnte das Vorhofflimmern nicht behoben werden. Seitdem 02.11.2012 bin ich Träger eines Herzschrittmachers

FAQ:1129

Hallo,
leider weiß ich in dieser Angelegenheit auch keinen anderen Rat, als dran bleiben und jede Möglichkeit ausschöpfen. Die Ämter reagieren meist immer zuerst mit Ablehnung und schicken den Antragsteller von einem Amt zum Anderen weil  keiner der Sachbearbeiter einen Zuständigsbereich erkennt und dafür verantwortlich gemacht werden will.
Wenn Sie aber schon eine Anwältin eingeschaltet haben, dann sollte die sich auch richtig Akteneinsicht verschaffen und die Sache in Ihrem Sinne bearbeiten. Ich bin sicher das Ihnen auch eine Prozesskostenhilfe zusteht, sprechen Sie Ihre Anwältin darauf an. 
Ansonsten könnten Sie sich auch bei „Sat 1 Akte 2013 bewerben“. Ich habe die Sendung einige Male verfolgt und gesehen das dort Menschen die Schwierigkeiten mit Ämtern haben wirklich geholfen wird.
Viele Grüße und guten Erfolg
Lutz - Peter Montag

Ich habe jetzt eine Anwältin in
dieser Angelegenheit eingeschaltet.

Kein Problem, Anwältinen stehen in der Regel ihren männlichen Kollegen in nichts nach…

Tut mir leid, aber das Thema ist doch sehr speziell. Deine Anwältin sollte dir dabei doch am besten weiterhelfen können.