Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung

Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Wir leben aber noch zusammen mit unserer gemeinsamen Tochter in der Ehewohnung (Mietwohnung)und wir stehen beide im Mietvertrag. Ich suche zwar angestrengt nach einer neuen Wohnung, aber eigentlich möchte ich mit meiner Tochter lieber hier bleiben, aber ich sehe ihn nicht nach einer Wohnung suchen. Nun habe ich von der Möglichkeit gehört, bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung einzureichen. Wie läuft sowas ab ? Wie stehen meine Chancen dabei ? und (das wichtigste): Sollte mir die Wohnung nicht zugesprochen werden, wird sie ihm dann automatisch zugesprochen,unabhängig davon, ob er ebenfalls so einen Antrag gestellt hat ?

hallo,
normalerweise sollte der Ehemann die Wohnung Frau und Kind überlassen, und er sich eine kleine Bude suchen, wenn er nett ist!!!Ansonsten würde ich mich Anwaltlich beraten lassen…genaues weiss ich leider nicht…

lisa

tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus.
alles Gute

Leider bin ich kein Anwalt und möchte da keine falschen Auskünfte erteilen.
Meine Erfahrung im laufe des Lebens hat gezeigt das reden immer die beste Alternative ist. Eine Scheidung ist teuer genug und Anwälte verdienen gerade mit solchen Sachen sehr viel Geld. Da sind schon schnell mal 500€ weg, die man einsparen könnte.
Ich hätte es erstmal so versucht und wenn nichts anderes klappt muss man erst drohnen das anwaltlich zu regeln und dann ernst machen.
Viele Grüsse von Susanne

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen; bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anwalt oder ggf beimJugendamt. Ich weiß, wenn sich die Eheleute über Hausratnicht einigen können, dass dann in der Regel zugunsten des Kindes entschieden wird.Ich kann mir vorstellen, dass es sich mit der Wohnung ähnlich verhält. Alles Liebe, viel Kraft, trotz allem schöne Weihnachten und für 2012 nur das Beste!

Hallo
erstmals sollte ihr darüber reden … in nicht suchen zu sehen, heißt nicht das er es nicht tut. Zweitens will er vielleicht auch in der Wohnung bleiben.
Also … Kommunikation . Ihr solltet Euch einigen, wer auszieht und wer nicht.
Sollte keine Einigung möglich sein, wird das vom Gericht während der Scheidung entschieden. In der Regel aufgabe der Wohnung , und beide eine neue.
Da ich kein Profi bin, kenn ich mich nicht so aus was Anträge angeht. Würde aber einem "Rausklagen " gleichkommen. Macht furchtbar böses Blut.

Gruß Batman

Hallo LaurasMom,

hierzu kann ich leider nichts sagen.

LG
Thommy

Hallo Lauras Mom
Ich kann Dir nicht sagen wie oder ob es so eine zu Weisung gibt.
Um Stress und Erger zu vermeiden würde ich alles daran
setzen, mir eine eigene Wohnung zu suchen,den dann weiß man was mann hat.
Ich denke mir das man es auch über einen Anwalt laufen lassen kann, der kann ein auch bei der Scheidung beraten.
Gruß Seppel42

Man muss unterscheiden zwischen der Zuweisung für die Dauer der Trennungszeit und der endgültigen Zuweisung nach der Scheidung.
In der Trennungszeit handelt es sich um vorläufige Regelung zur Nutzung der Wohnung, diese berührt jedoch nicht die Besitzverhältnisse.
Während der Scheidung wird eine endgültige Zuweisung der Wohnung durch das Gericht vorgenommen, wenn die Ehegatten untereinander nicht einig werden konnten. Das Wohl des gemeinsamen Kindes ist hierbei ein entscheidender Faktor, oft wird die Wohnung demjenigen zugesprochen, der das Kind bei sich behalten wird. Der Antragsteller setzt den Prozess der Entscheidungsfindung in Gang. Die Gegenseite wird geprüft, muss jedoch ebenfalls einen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen. Wenn dies erfolgreich ist, fällt die Wohnung der Gegenseite zu. Äußert sich die Gegenseite gar nicht, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass dem eigentlichen Antrag statt gegeben wird. Letztendlich klärt sich dies jedoch erst vor Gericht. Es ist also ratsam, im Streitfall den Antrag zu stellen. Wenn allerdings die Aussicht besteht, zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen, mit der beide einverstanden sind, sollte man diese Variante vorziehen, denn man spart dadurch nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch die Gerichtskosten für diesen Aspekt des Verfahrens. Weitere Infos zu einvernehmlichen Regelungen im Rahmen einer Scheidung findest Du hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…

Hallo,

tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus. Frag’ doch bitte beim Amtsgericht, in einschlägigen Foren oder einen Anwalt.

Alles Gute!
Karala

Sorry habe ich zu spät gesehen!!! Gruß

Am besten beim Greicht anrufen und fragen was die Vorausstezungen für so einen Antrag sind.
viel Glück
Santry