Ein frohes neues Jahr und meine erste Frage in diesem Forum. Als Autorin muss ich vorgegebene Text bearbeiten, umschreiben etc. Nun diente mir als Vorlage ein Text, bei dem ich mir nicht so sicher bin, ob er der Wahrheit entspricht. Leider konnte ich zu diesem Thema nichts im Internet finden, deshalb wende ich mich an euch. Es geht darum, dass eine Cousine und ein Cousin heiraten wollen und zu diesem Zweck angeblich einen Antrag bei der katholischen Kirche stellen müssen. Entspricht dies der Wahrheit? Nach der deutschen Gesetzgebung spricht wohl nichts gegen diese Hochzeit, aber was hat es mit diesem Antrag dann auf sich? In meinem Text stand, Cousin und Counsine hätten in diesem Antrag darlegen müssen, dass es zwischen den beiden genetisch unbedenklich wäre sich zu „paaren“. Aber kann die Kirche nö sagen, wenn es das Gesetzt zulässt? Ich bin ratlos und will keinen Müll schreiben. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Katinkat.
Hallo, Katinkat,
Ein frohes neues Jahr
danke, gleichfalls!
Es geht darum, dass eine Cousine und
ein Cousin heiraten wollen und zu diesem Zweck angeblich einen
Antrag bei der katholischen Kirche stellen müssen. Entspricht
dies der Wahrheit?
Scheint so, vgl.
Blutsverwandtschaft in weiterem Grad:
Das Hindernis besteht gegenüber den Halbgeschwistern, Tanten, Onkeln, Nichten, Neffen, Cousins und Cousinen…
Weil diese Hindernisse kirchlich festgelegt sind und damit nicht in göttlichem oder natürlichem Recht gründen, kann die Kirche einem Katholiken ausnahmsweise eine rechtliche Befreiung gewähren (Dispens) - was freilich nicht ausschließt, daß in einigen der genannten Fälle kaum bis niemals eine Ausnahme gemacht wird.
http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/offizialat/e…
und
Im katholischen Kirchenrecht z. B. stellt Blutsverwandtschaft in gerader Linie (Eltern-Kinder usw.) und Blutsverwandtschaft bis in den vierten Grad der Seitenlinie (vermittelt über Geschwister Onkel Cousins…) ein Ehehindernis dar. Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten ob dieses Ehehindernis göttlichen Rechts (also direkt aus der Schöpfungsordnung abgeleitet) oder rein kirchlichen Rechts ist. Daher bestimmt can. 1078 § 3 CIC ausdrücklich dass es von diesem Hindernis in der geraden Linie und bis in den zweiten Grad der Seitenlinie niemals Dispens gäbe.
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Blutsverwandtsc…
Ruf doch einfach bei einem Pfarramt an - dort müsste man wissen, wie ein solcher Fall in der Praxis behandelt wird.
Gruß
Kreszenz
Hallo Katinkat,
Ein frohes neues Jahr
danke, gleichfalls!
und meine erste Frage in diesem Forum.
Als Autorin muss ich vorgegebene Text bearbeiten, umschreiben
etc. Nun diente mir als Vorlage ein Text, bei dem ich mir
nicht so sicher bin, ob er der Wahrheit entspricht. Leider
konnte ich zu diesem Thema nichts im Internet finden, deshalb
wende ich mich an euch. Es geht darum, dass eine Cousine und
ein Cousin heiraten wollen und zu diesem Zweck angeblich einen
Antrag bei der katholischen Kirche stellen müssen. Entspricht
dies der Wahrheit?
Ja, ist aber in der Regel unproblematisch, da hier eine Dispens von kirchlichem Recht benötigt wird. Wenn allerdings Erbkrankheiten in beiden Familien grassieren, wäre es wohl problematisch - nicht nur aus kirchlicher Sicht, sondern auch aus erbbiologischen Gründen. Mit dem Argument „Verzicht auf Kinder“ kommt man bei der Kath. Kirche nicht weiter, da der „Kindersegen“ ein wichtiger Grund für die Ehe sind.
Anders bei Verwandten in gerader Linie und unter Geschwistern - da wird wohl gegen göttliches Recht verstoßen, davon gibt es keine Befreiung.
Nach der deutschen Gesetzgebung spricht
wohl nichts gegen diese Hochzeit, aber was hat es mit diesem
Antrag dann auf sich? In meinem Text stand, Cousin und
Counsine hätten in diesem Antrag darlegen müssen, dass es
zwischen den beiden genetisch unbedenklich wäre sich zu
„paaren“. Aber kann die Kirche nö sagen, wenn es das Gesetzt
zulässt?
Ja - siehe z.B. Zölibat; Nichtzulassung von Frauen zum Priesteramt.
Gruß
Wolfgang D.
Hallo!
Antrag bei der katholischen Kirche stellen müssen. Entspricht
dies der Wahrheit? Nach der deutschen Gesetzgebung spricht
wohl nichts gegen diese Hochzeit, aber was hat es mit diesem
Antrag dann auf sich?
Es mag ja durchaus sein, dass die katholische Kirche die Zulässigkeit der Ehe an andere Kriterien bindet als der Gesetzgeber. Aber damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Zulässigkeit einer Ehe nach bürgerlichem Recht kann natürlich niemals von irgendwelchen Zustimmungen oder Entscheidungen der Kirchen abhängig sein. Etwas anderes mag - und darum wird es wohl in Deinem Beispiel gehen - für die Zulässigkeit einer kirchlichen Ehe nach Kirchenrecht gelten.
Gruß,
Florian.