Hallo ich hoffe das mir jemand helfen kann…mein mann wurde zu 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Diese Strafe hat er bis zum 2/3 Termin verbüßt…nun sitzt er eine alte Jugendstrafe ab wo der 1/3 Termin im Mai 2013 wäre…wie muss man einen Antrag bei Gericht stellen um bei dem 1/3 Termin eine Entlassung zu erzielen…
Hallo!
Klingt mir irgendwie nicht plausibel.
Haftstrafe wurde bis 2/3 der Zeit verbüßt,Rest zur Bewährung erlassen.
Und danach wurde die frühere Jugendhaft vollstreckt ?
Kann das sein ?
Müsste man nicht damit rechnen,beide Haftstrafen würden im aktuellsten Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammengefaßt ?
Und auf diese Gesamtstrafe kann sicherlich die 2/3-Regel angewandt werden.
mfG
duck313