Antrag bei Versorgungsamt wegen Schwerhörigkeit

Hallo,

ich möchte einen Antrag beim Versorungsamt stellen und den Grad meiner Behinderung bzw. Schwerhörigkeit feststellen lassen.

Auf dem Antrag habe ich zwei Felder:

Antrag

  1. auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens …

  2. auf Feststellung des Merkzeichens/der Merkzeichen
    RF - erheblich hörbehindert

Kreuze ich nun beide Punkte an? Und welchen Grad der Behinderung soll
ich da angeben? Eigentlich stelle ich ja den Antrag, um den Grad feststellen zu lassen.

Habe die Schwerhörigkeit nur durch meinen Arzt feststellen lassen. Muß ich den Arzt vorher noch von seiner Schweigepflicht befreien oder bekommt das Versorungsamt auch so die benötigten Unterlagen?

Gruß Sindy

Schau mal hier: http://www.vdk.de/cms/mime/915D1182246444.pdf
Gruss Tata

Hallo,

erstmal mit dem HNO-Arzt reden. Der kann in aller Regel schon sagen, was dabei herauskommt.

Ansonsten http://www.vdk.de/cms/mime/915D1182246444.pdf nach „Hörverlust in Zahlen“ suchen.

Nur als Anhaltspunkt: Taubheit auf einem Ohr = GdB 20 !

Gruss

Andreas

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Diese PDF-Datei muß ich mir erstmal in Ruhe zu Gemüte ziehen. Aber ist auf dem ersten Blick schon mal sehr hilfreich.

Meine Schwerhörigkeit beruht auf einer Infektionskrankheit die ich als Kind hatte. Das haben mir zwei Ärzte bestätigt. Somit ist mein Hörverlust auf ca. 50 % definiert, auf beiden Seiten. Aber was den Grad dann angeht, läßt sich das wohl nicht so leicht beantworten.

Werde erstmal mit meinem Arzt sprechen. Ist wohl auch am Klügsten.
Meine Anfrage hatte ich nur gestellt um einen Anhaltspunkt zu haben.
Ein Termin beim Arzt ist momentan schlecht zu bekommen.
Vielen Dank nochmals.

Gruß Sindy