Hallo,
ich möchte einen Antrag beim Versorungsamt stellen und den Grad meiner Behinderung bzw. Schwerhörigkeit feststellen lassen.
Auf dem Antrag habe ich zwei Felder:
Antrag
-
auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens …
-
auf Feststellung des Merkzeichens/der Merkzeichen
RF - erheblich hörbehindert
Kreuze ich nun beide Punkte an? Und welchen Grad der Behinderung soll
ich da angeben? Eigentlich stelle ich ja den Antrag, um den Grad feststellen zu lassen.
Habe die Schwerhörigkeit nur durch meinen Arzt feststellen lassen. Muß ich den Arzt vorher noch von seiner Schweigepflicht befreien oder bekommt das Versorungsamt auch so die benötigten Unterlagen?
Gruß Sindy