Hallo,
auch hierüber haben wir diskutiert. Hat jemand Erfahrungen mit dem Versorgungsamt gemach, wielange es dauert bis man nach erfolgter Antragsabgabe was hört !!! Ob der Antrag bewilligt wird? Oder was da noch so alles folgt?
Danke
Hallo,
auch hierüber haben wir diskutiert. Hat jemand Erfahrungen mit dem Versorgungsamt gemach, wielange es dauert bis man nach erfolgter Antragsabgabe was hört !!! Ob der Antrag bewilligt wird? Oder was da noch so alles folgt?
Danke
Hallo,
ein Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, der eine Erhöhung seines GdB beantragt hat, erzählte mir vor kurzem, dass dies ca. ein halbes Jahr dauert und dass die erstmalige Beantragung auch nicht schneller geht.
Gruß,
Markus
Hallo Markus,
im § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind durch Verweis bindende Fristen für die Versorgungsämter festgelegt, sofern es sich bei dem Antragsteller um einen Arbeitnehmer handelt.
Hält das Versorgungsamt bei AN diese Fristen nicht ein, so gilt der AN quasi als vorläufig anerkannt. Allerdings sind an überlangen Bearbeitungszeiten oft auch Ärzte schuld, die sich mit entsprechenden Gutachten z. T. sehr viel Zeit lassen und auch mal angemahnt werden müssen.
&Tschüß
Wolfgang
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Und was sind das für Fristen ? Bzw. wie lange können solche Fristen sein?
Danke
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Und was sind das für Fristen ? Bzw. wie lange können solche
Fristen sein?Danke
Hallo,
dazu solltest Du halt den § lesen, auf den dort verwiesen wird
>>> § 14 SGB IX.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
durchschnittlich dauert es in Schleswig-Holstein zwei bis drei Monate.
Merke: die Bearbeitung des Antrages kann wirklich schnell gehen, aber wenn die anschriebenen Stellen (Arzt, Krankenhaus, Kureinrichtung usw.) langsam antworten, dann ist nichts zu machen.
Gruß
Andreas