Also das reale Leben sieht natürlich immer so aus: Da geht jemand mal eben bei Gericht vorbei und bittet um Erlass eines Versäumnisurteils mit öffentlicher Zustellung, und das Gericht macht das dann auch. Da muss die Forderung nicht belegt werden, da muss man keine Mahnungen nachweisen, da gibt es keine Notwendigkeit des Nachweises der Zustellung eines Mahnbescheids, da muss keine Anspruchsbegründung zugestellt werden / braucht es keine Klage mit Zustellung und Aufforderung zur Stellungnahme, gibt es keine Ladung durch das Gericht, wird nicht versucht ein Versäumnisurteil konkret zuzustellen, …
Es ist ja Weihnachtszeit, und da setzt man sich ja gerne mal auf den Schoß des Mannes mit dem roten Mantel und dem Rauschebart und hört sich Märchen an.
Aus der Praxis kenne ich es etwas anders. Da zieren sich Gerichte so lange ein VU zu erlassen und öffentlich zuzustellen, dass man regelmäßig schon fast von Schuldnerbegünstigung reden müsste. Da wird x-fach aufgefordert Adressen zu ermitteln, werden erst mehrere erfolglose Zustellversuche als ausreichend betrachtet, zur öffentlichen Zustellung zu kommen, wird ewig an Klagen herumgemäkelt, bis man endlich mal ein VU bekommt, …
So, und jetzt schnell zum Anwalt, um die Sache zu klären, und dem bitte keine Märchen erzählen!