Guten Tag,
folgender Fall …
Ein Frau ist seit ca 1 1/2 Jahren von ihrem Noch-Ehemann getrennt. Scheidung läuft.
Nun hat Sie ein Kind (2 WOchen) zusammen mit Ihrem neuen Partner.
Da beim Ausfüllen des Elterngeldantrages die Angaben des zweiten Elternteils verlangt werden, stellt sich nun die Frage, WER hier denn nun eingetragen werden soll, da ja laut Gesetz der Noch-Ehemann als Vater gilt (bis die Scheidung rechtskräftig geworden ist). Da die Frau ja sowieso nur alleine das Mindesteltnergeld beantragt, geht es hier um eine reine Formsache bezüglich des zweiten Elternteils.
Wir würden uns über eine hilfreiche Antwort freuen, danke.
MfG