Antrag Erstlingsausstattung Caritas/ARGE

Guten Tag,
ich beschäftige mich gerade mit der Antragstellung zum Zuschuss zur Erstlingsausstattung und vielleicht gibt es hier persönliche Erfahrungen,da es bei mir ein etwas „komplizierter“ Fall ist.

Zu den Fakten:
Ich bin in der 10.SSW,dies ist mein erstes Kind und ich habe ein Beschäftigungsverbot,d.h bin noch berufstätig.
Mein Arbeitsverhältnis endet zum 30.3.13 (im Mutterschutz).Entbindungstermin ist am 29.4.13.
Ich arbeite teilzeit und verdiene rund 1250-1300 Euro.Allerding habe ich eine Lohnpfändung und muss wohl nun auch Privatinsolvenz beantragen.D.h somit bleiben mir derzeit ca 1100 Euro.

Vom Kindsvater bin ich seit kurzen getrennt.Er lebt nicht mit mir zusammen und dies ist auch nicht geplant.
Er ist arbeitslos und bezieht ALG2.

Nun meine Frage:
Habe ich Anspruch auf Zuschuss zur Erstlingsausstattung bei der ARGE?Da der KV ja dort Leistungen bezieht und auch in der Pflicht ist seinen finanziellen Teil dazu beizutragen?!
Wie stehen die Chancen für mich bei der Caritas bzw Bundesstiftung?
Habe mir schon einen Termin bei der Schwangerenberatung der Caritas machen lassen,aufgrund der Umstände.Sie wollte mich zurück rufen.Scheint sehr überlaufen.

Will ja nicht schmarotzen,aber es ist schon hart die Kosten alleine zu tragen.Selbst ohne die Pfändung.Ich meine man hat ja auch Lebenshaltungskosten,die nicht weniger werden.

Nun zu ner allgemeinen Frage.6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekomme ich ja Mutterschaftsgeld?!
Nach der Geburt bzw nachdem der Vertrag ausläuft auch weiter in derselben Höhe als während der Beschäftigung?
Und habe ich Anspruch auf Elterngeld?Ich finde dazu immer verschiedene Aussagen.
Ab wann gibt es den Kinderzuschlag?

Vielen Dank im Vorraus und einen schönen Sonntag!

Hallo,
zum Thema Erstlingsausstattung kann ich leider nicht weiter helfen, aber da dürfte die Schwangerenberatung die richtige Anlaufstelle sein, um das zu erfragen.
Mutterschaftsgeld steht dir natürlich die 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen danach zu. Zum einen bekommt eine Frau 13 EUR pro Kalendertag von der Krankenkasse. Und im Normalfall stockt der Arbeitgeber dann auf das reguläre Netto auf. Wenn der Vertrag ausläuft stellt der Arbeitgeber allerdings auch seine Zahlungen ein, so dass es sinnvoll sein wird ALG2 zu beantragen. ALG1 bekommt man meines Erachtens dann nicht, da man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Anspruch auf Elterngeld hast du natürlich, zur Berechnung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen. Evtl. kann zusätzlich ALG2 beantragt werden, sollte das zum Leben nicht reichen - zu zweit ist ja der Bedarf höher.
Kinderzuschlag sagt mir gar nichts.
Alles Gute.