Hallo,
Ich habe als ich 17 war mit dem begleiteten Fahren angefangen, sodass ich ein bisschen „üben“ kann und dann mit 18 normal alleine fahren kann, jedoch habe ich durch die Schule und das Abitur eine Pause einlegen müssen und habe den Antrag, den ich mit 17 bekommen habe, jedoch noch nicht am Rathaus abgegeben, da es irgendwann klar war dass ich es nicht mit 17 schaffe.
Ich bin mittlerweile 18 und wollte fragen ob ich den Antrag für den Führerschein mit 17 immernoch abgeben kann oder einen neuen holen muss (geht im Moment nicht, da mein Fahrlehrer 3 Wochen in Urlaub ist, hab ich jedoch verschwitzt).
Hallo, beim Antrag mit 17 bekommst du zusätzlich die Anträge für die Begleiter. Die brauchst du nun nicht mehr abgeben, sondern nur noch den eigentlichen Fuehrerscheinantrag.
Mit freundlichen Grüßen.
H. Sindermann
Hallo, gehe einfach zur Straßenverkehrsbehörde deiner Kommune und stelle den Antrag, Du musst lediglich die Fahrschule mit korrekter Adresse angeben. Nimm einfach den alten Antrag mit, die Mitarbeiter dort werden Dir sicherlich behilflich sein.
Viel Erfolg
'Gruß Heinz
Antrag von B17 auf B berichtigen, Beiblatt für Begleitpersonen wegschmeißen…that’s all
Hallo Darisson,
bei der Beantragung der Fahrerlaubnis kommt es immer auf den jeweiligen Wohnort an. Jede Kreis- oder Stadtverwaltung hat da seine eigenen Formulare oder manchmal auch keine Formulare da alles am PC ausgefüllt wird.
Also wäre erstmal zu klären, wie läuft die Beantragung?
Die Frage kann natürlich nur die jeweilige Verwaltung klären.
Bei der Beantragung des B17 (Begleitetes Fahren) sind zusätzlich mindestens 2 Formulare abzugeben. Einmal der Antrag für den Bewerber und mindestens einer für den (die) Begleiter. Diese zusätzlichen Anträge lässt Du jetzt einfach weg.
MFG
Fahrschule
Hi!
Wie so ein Antrag aussieht unterscheidet sich von Landratsamt zu Landratsamt, deswegen kann ich dir nicht sagen ob du den 17er immernoch nutzen kannst, ABER: dein Fahrlehrer holt sich die Anträge auch nur beim Amt um sie an Fahrschüler auszugeben, heißt, falls der den du hast nicht mehr passt werden die dir einen neuen geben können:wink:
Viel Erfolg mit deinem Führerschein und Liebe Grüße!
Grundsätzlich brauchst du nur den Antrag soweit abändern das du statt Klasse BF17 die Klasse B einträgst. Ich weiß nicht wo du herkommst. Die Anträge sind alle nach Landkreise ein bisschen unterschiedlich. Sonst gehe zu deinem Bürgerbüro. Da wo der Antrag normalerweise abgegeben wird. Die können dir da auch weiterhelfen.
hi darisson,
natürlich kannst du den antrag fürs begleitete fahren nicht mehr abgeben. du bist ja jetzt 18. falls deine anmedlung in der fahrschule aber nicht länger als 1 jahr her ist, kann man den antrag leicht umschreiben. die meisten fahrschule machen das kostenlos, weil es kein großer aufwand ist. falls deine anmeldung allerdings schon länger als ein jahr alt ist, verfällt alles was du bis dahin gemacht hast. d.h. falls du schon theorieunterrichte besucht hast, sind die alle weg udn du musst von vorne anfangen.
viel erfolg
falaz
Hallo,
du musst jetzt einen Antrag auf „normal“ Klasse B Führerschein stellen - nicht mehr BF 17.
Ist eigentlich der gleiche Antrag - nur ein Kreuz wird anders gesetzt(in NRW jedenfalls).
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Hallo,
ändere das doch einfach ab. Oder du gibst es persönlich bei der Führerscheinstelle ab und erklärst es denen. Wenn du dann doch noch einen neuen Antrag brauchst, musst du halt warten bis dein FL wieder da ist. Aber ich denke, das dürfte eigentlich kein Problem sein…
Gruß