Antrag für Kindergeld 2004

Hallo,
vom 01.01.04 bis 10.06.04 war ich in einer Firma als Azubi, ab 11.06.04 bis 31.08.04 habe ich dann in dieser Firma gearbeitet. Vom 13.09.04 bis Ende gehe ich auf eine BOS.

Auf meinem Kindergeldantrag vom Arbeitsamt steht, ich soll die Lohnabrechnungen von Januar bis Juli 2004 und die Erklärung über Werbekosten abgegen.

Warum muss ich nur von Jan bis Jul abgeben, ich hab doch im Aug auch noch gearbeitet. Wie ist es dann mit dem Freibetrag von 7428 €, darf ich den Voll ausnutzen oder nur 8/12 da ich ja nur 8 Monate gearbeitet habe. Wie sieht es mit den Werbungskosten aus? Darf ich nur die von Jan bis Aug oder vom ganzen Jahr angeben?
Außerdem habe ich das Gefühl, dass sie mir einen Antrag von 2003 geschickt haben. Denn bei 2003 war doch die Km-Berechnung noch: ersten 10 km 0,36 € ab 11. km dann 0,40 €

Was soll ich tun?

Vielen Dank!
Tobias

Siehe Mail!

Ob es für 2004 Kindergeld gibt oder nicht, dafür ist das Einkommen im gesamten Jahr 2004 entscheidend.
Einkommen minus Werbungskosten darf nicht mehr als 7428 € betragen.
Als Werbungskosten erkennt die Kindergeldkasse 8/12 von 920 EUR an, es sei denn, Du kannst höhere WK nachweisen.
Mehr dazu siehe http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm

Auf meinem Kindergeldantrag vom Arbeitsamt steht, ich soll die
Lohnabrechnungen von Januar bis Juli 2004 … abgeben

Warum muss ich nur von Jan bis Jul abgeben, ich hab doch im
Aug auch noch gearbeitet.

Sie wissen ja nur, dass Deine Lehre bis Juli geht, über die Zeit danach wissen sie noch nichts.
Wenn Du nach der Lehre in den Beruf eingestiegen wärst, hätte das KG auf jeden Fall mit dem Juli 2004 geendet.
Da es mit der Ausbildung weitergeht, gibt es auch weiter KG.

und die Erklärung über Werbekosten abgegen.

Sehr sinnvoll, wenn es mehr als 8/12 von 920 EUR sind

Wie sieht es mit den Werbungskosten aus?
Darf ich nur die von Jan bis Aug oder vom ganzen Jahr angeben?

Wenn Du in den restlichen Monaten auch arbeitest, fallen dabei Werbungskosten an.
Wenn Du nicht arbeitest, können eigentlich keine Werbungskosten für die Arbeit entstehen. *grübel*

Außerdem habe ich das Gefühl, dass sie mir einen Antrag von
2003 geschickt haben. Denn bei 2003 war doch die Km-Berechnung
noch: ersten 10 km 0,36 € ab 11. km dann 0,40 €

Tja, das ist alt.
Es sind ab 2004 nur noch 0,30 €/km (einfache Fahrt)

Was soll ich tun?

Ruf mal bei der zuständigen Familienkasse an. Vielleicht hatten sie keine 2004er Formulre *ggg*

Gruß JoKu