Hallo,
angenommen ein Vater hat ein Kind. Das Kind lebt bei seiner Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat bis auf den schulischen Bereich, hier gilt das gemeinsame Sorgerecht (durch FamG geregelt).
Nun stellt der Vater einen Antrag beim zuständigen Familiengericht mit Verweis auf aktuelles Recht (formlos, ohne Rechtsbeistand) auf gemeinsames Sorgerecht, der auch das außerschulische beinhaltet.
Nach ein paar Wochen schickt das FamG ein Kopie des Schreibens des Anwalts der Gegenseite mit dem Antrag, Vaters Antrag abzuweisen. So weit, so gut.
Vater hat Bedenken, dass auf seinen schriftlichen Einwand der Anwalt wieder schreibt und dann er wieder schreiben müßte, worauf der Anwalt wieder…
Muss Vater dem jetzt schon überhaupt schriftlich widersprechen, oder die Begründung widerlegen/entkräftigen? Reicht das auch beim Verhandlungstermin? Vater würde gerne in die mündliche Verhandlung gehen. Besteht die Gefahr/Möglichkeit, das nach Aktenlage ganz OHNE mündliche Verhandlung entschieden wird?
Danke für die Hilfe
Hallo,
da fehlen einige wichtige Fakten.
Was hat das FamG zusätzlich geschrieben, als die Stellungnahme des RA der gegnerischen Partei übermittelt wurde?
Wurde man da zur Stellungnahme aufgefordert?
Das Effektivste wäre, beim FamG anrufen und fragen, ob schein ein Termin für die Verhandlung anberaumt ist oder ob auf dem schriftlichen Wege geklärt wird.
Man sollte dennoch auf die Hauptgründe des Jugendamtes eingehen, sonst besteht Gefahr, dass das Gericht vermuten könnte, dass der Kläger der Klagerwiderung nichts entgegen setzen wird und somit indirekt der Begründung des Jugendamtes stillschweigend Recht geben würde.
lG
Hallo,
Was hat das FamG zusätzlich geschrieben, als die Stellungnahme
des RA der gegnerischen Partei übermittelt wurde?
Beiliegend übersenden wir … zur Ihrer information.
Wurde man da zur Stellungnahme aufgefordert?
Nein
Man sollte dennoch auf die Hauptgründe des Jugendamtes
eingehen, sonst besteht Gefahr, dass das Gericht vermuten
könnte, dass der Kläger der Klagerwiderung nichts entgegen
setzen wird und somit indirekt der Begründung des Jugendamtes
stillschweigend Recht geben würde.
Welches Jugendamt?
Danke und Gruß