Kann ich einen Gewerbeschein beantragen und dann erst den Antrag auf Existenzförderung stellen ?
Oder anders, wenn ich schon einen Gewerbeschein habe (Nebengewerbe), arbeitslos werde, kann ich dann die Zuschüsse zur ICH-AG beantragen ?
Gruß Jürgen
Kann ich einen Gewerbeschein beantragen und dann erst den Antrag auf Existenzförderung stellen ?
Oder anders, wenn ich schon einen Gewerbeschein habe (Nebengewerbe), arbeitslos werde, kann ich dann die Zuschüsse zur ICH-AG beantragen ?
Gruß Jürgen
die Reihehnfolge ist ganz einfach:
Erst den Antrag auf Förderung stellen. (so steht es in den Richtlinien)
dann kannst du direkt vom AA zum Gewerbe-/Ordnungsamt gehen und deinen Gewerbeschein beantragen. Und dann nach fünf Minuten anfangen.
Wenn du einen selbständigen Nebenerwerb hast und den jetzt zu einer „Vollexistenz“ ausbauen willst, kann es sein, daß das AA das ncoh fördert. Das Ergebnis erfährst du auf deinem zuständigen AA.
gruss
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Nicht ganz richtig
Hallo,
Kann ich einen Gewerbeschein beantragen und dann erst den
Antrag auf Existenzförderung stellen ?
Ja. Aber: Es gibt ein Feld ziemlich weit unten, den Beginn der gewerblichen Tätigkeit. Dieses Datum darf bei Antragstellung auf Fördermittel nicht aktuell sein. Natürlich kannst du auch erst ab diesem Datum mit dem Gewerbe beginnen.
Gruß
André