Antrag Hartz IV

Dann musst Du Dich zum 01.03. arbeitslos melden und bekommst ALG 1 angerechnet weil du schon gearbeitet und Verdienst hattest. Musst Du aber unbedingt machen damit Dir keine Zeiten verloren gehen. Auch wenn Du vielleicht nichts bekommen solltest weil Du in der Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter lebst und sie gut verdient.
Es geht ja auch um Deine RV und KV.
Mache es bitte rechtzeitig damit Du keine Sperre bekommst.
LG, Manfred

Ich bin 19, habe jetzt 6 Monate Ausbildung gemacht, werde aber
aus finanziellen Gründen zum 1.3. von meinem Chef gekündigt.
Gehe jetzt nach den Sommerferien wieder zur Schule Abi
nachholen.

Hallo,
wenn deine Mutter dich noch auf der Steuerkarte hat, wären bei 2000 EUR netto noch rd. 292 EUR pfändbar (bei einer unterhaltsberechtigten Person). Ohne unterhaltsberechtigte Person sind rd.680 EUR pfändbar. s. hierzu die Pfändungstabelle.

Vhttp://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_…

Bedarf: 374 + 299 + Miete z.B. 500 + Mehrbedarf für Arbeit ca 310 = 1.483 minus ausgezahltes Arbeitseinkommen minus evtl. Kindergeld? Möglicherweise besteht noch ein Anspruch.

mfg

Ich verstehe. Sie wird als „Haushaltsvorstand“ betrachtet, da sie für den Familienunterhalt sorgt.
Also, wenn ihr nen Antrag auf Hartz IV stellt, müsst ihr nachweisen, was ihr für Einnahmen und Ausgaben habt. Dann wird von Euch verlangt das ihr aktiv nach Arbeit sucht, sprich dein Vater und auch du muss sich arbeitssuchend melden. Wenn ihr auf Hartz IV-Niveau seit, dann kann man auch nicht wirklich etwas von euch wegpfänden. Eventuell muss das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Es gibt einiges zu beachten, wie du siehst. Man kann ja auch abwägen, ob man mit Wohngeld klarkommt. Ich hoffe ihr habt in eurem Jobcenter kompetente Leute. Die müssen dir diese Fragen und alle Fragen die noch auftreten genau beantworten können.
Ich hoffe das etwas Licht ins Dunkel gekommen ist.
MfG

das kann man so pauschal nicht sagen… Antrag stellen und berechnen lassen, es kommt da auf so viele Faktoren an! Miete … Versicherungen etc.

Ich kann dir nur sagen, die Schulden werden nicht berücksichtigt!

Ansonsten musst du wirklich berechnen lassen.

um die Frage beantworten zu könnnen, muss ich wissen, ob Sie jünger als 25 Jahre sind

Wenn dem so ist, dann bilden Sie mit Ihrer Mutter eine Bedarfsgemeinschaft.
Das Einkommen Ihrer Mutter wird um die Freibeträge bereinigt.
Der Bedarf (Regelbedarf und Kosten für Unterkunft) wird dem Einkommen gegenüber gestellt.

Da jeder Landkreis andere Werte der Angemessenheit für Unterkunfskosten hat, kann ich Ihnen keine Zahl nennen, die sich ggf. als Anspruch ergibt.

Zur Berechnung eines Anspruchs müssen zahlreiche Unterlagen vorgelegt werden. Erst wenn die geprüft sind, kann eine Aussage getroffen werden, ob ein Anspruch besteht.

ich habe eine frage und zwar wohne ich mit meiner mutter
zusammen die etwas über 2000 euro verdient aber davon sehr
viel bezahlen muss sprich schulden…jetzt ist meine frage mir
wurde gesagt vom jobcenter das meine mutter den antrag auf alg
2 stellen muss meine frage ist steht mir etwas zu und wieviel?

sorry fürs warten
aber ich kann dir leider keine ausreichede antwort geben als dass deine mam bei der caritas mit dem bescheid mal vorbei sollte die können helfen und evtl. einen termin bei ner schuldenberatung…
mehr kann ich mit den dürftigen angaben nicht empfehlen

Hallo Daniela,

Bei mir gibt es ein grosses ? Einen Alg II Antrag stellen bei 2000 Euro Verdienst? sprichst du von brutto oder netto verdienst?

Wenn ich das weiss kann ich dir genauer antworten.

lg deern50