Dann musst Du Dich zum 01.03. arbeitslos melden und bekommst ALG 1 angerechnet weil du schon gearbeitet und Verdienst hattest. Musst Du aber unbedingt machen damit Dir keine Zeiten verloren gehen. Auch wenn Du vielleicht nichts bekommen solltest weil Du in der Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter lebst und sie gut verdient.
Es geht ja auch um Deine RV und KV.
Mache es bitte rechtzeitig damit Du keine Sperre bekommst.
LG, Manfred
Ich bin 19, habe jetzt 6 Monate Ausbildung gemacht, werde aber
aus finanziellen Gründen zum 1.3. von meinem Chef gekündigt.
Gehe jetzt nach den Sommerferien wieder zur Schule Abi
nachholen.