Antrag Hartz IV

ich habe eine frage und zwar wohne ich mit meiner mutter zusammen die etwas über 2000 euro verdient aber davon sehr viel bezahlen muss sprich schulden…jetzt ist meine frage mir wurde gesagt vom jobcenter das meine mutter den antrag auf alg 2 stellen muss meine frage ist steht mir etwas zu und wieviel?

wie alt bist du?

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Alle erwerbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen von 15 bis 65 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Bei einer Bedarfsgemeinschaft werden das Einkommen und das Vermögen aller Haushaltsangehörigen mit einbezogen, um den ALG II-Bedarf zu berechnen.
Ein Anspruch auf ALG II kann ebenfalls bestehen, wenn man Arbeitslosengeld bezieht, dieses aber unter dem errechneten Bedarf liegt. So kann das Arbeitslosengeld durch ALG II aufgestockt werden.
Für Arbeitslose unter 55 Jahren beträgt die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld maximal zwölf Monate. Danach haben sie möglicherweise einen Anspruch auf ALG II. Auch Geringverdiener, deren Gehalt unter dem errechneten Bedarf liegt, können Anspruch auf ALG II als Grundsicherung zum Lebensunterhalt haben.
Woraus setzt sich die Leistung zusammen?
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die aus verschiedenen Regelsätzen für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft errechnet werden, kann es noch Anspruch auf so genannten Mehrbedarf und weitere Zuschläge geben.
Die Wohnkosten werden in angemessener Höhe gezahlt. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen.
Sind in den Heizkosten die Kosten zur Warmwasserbereitung bereits enthalten, wird meist eine Pauschale abgezogen. Dieser Prozentsatz ist jedoch laut Bundesagentur für Arbeit von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. Er wird Ihnen bei der Antragstellung in der Regel abgezogen, wenn das warme Wasser in Ihrem Haushalt über die Heizung mit abgerechnet wird. In unserem Rechner ziehen wir für die Warmwasserbereitung pauschal 18 Prozent der Heizkosten ab. Die Kosten für den weiteren Energieverbrauch, zum Kochen oder für Elektrogeräte beispielsweise, müssen ebenfalls über den Regelsatz gedeckt werden.
Wie hoch sind Regelsätze, Mehrbedarf und Zuschläge, Änderungen ab 2012?
Die so genannte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts beträgt seit Juli 2009 genau 359 Euro zuzüglich 5 Euro. Eine Nachbesserung von 2011, die die Berechnung verkompliziert: Der Regelsatz, von dem der Bedarf für minderjährige Partner und Kinder berechnet wird, beträgt weiterhin 359 Euro.
Den vollen Regelsatz (100 Prozent plus 5 Euro) bekommen erwerbsfähige Hilfsbedürftige, wenn sie alleinstehend, alleinerziehend oder mit einem minderjährigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Lebt der Antragsteller mit einem volljährigen Partner zusammen, stehen ihm noch 90 Prozent der Regelleistung (328 Euro) zu. Ist der Partner ebenfalls ALG II berechtigt, hat auch er Anspruch auf 90 Prozent des Regelsatzes. Einem minderjährigen Partner würden ebenso wie Kindern von 14 bis 24 Jahren 80 Prozent des Regelsatzes (287 Euro) zustehen. Erwachsene unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen, erhalten 281 Euro monatlich.
Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres beträgt der Anteil am Regelsatz 60 Prozent, derzeit 215 Euro. Im Rahmen des Konjunkturpakets II ist der Prozentsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahren im Juli 2009 auf 70 Prozent des vollen Regelsatzes (251 Euro) angehoben worden.
Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Mehrbedarf auf den jeweiligen Regelsatz gezahlt werden. Für eine Schwangerschaft ab der 13. Woche beträgt der Mehrbedarf 17 Prozent, bei Behinderung liegt er bei 35 Prozent des Regelsatzes.
Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser richtet sich nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Hat die Alleinerziehende ein Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16, dann hat sie einen Mehrbedarf von 36 Prozent. Ansonsten wird ihr ein Mehrbedarf von zwölf Prozent je Kind zugerechnet, höchstens jedoch 60 Prozent.
Ist jemand aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen, z.B. bei Diabetes oder erhöhtem Blutfett, hat er ebenfalls Anspruch auf eine höhere Leistung. Hier werden laut Gesetz die Kosten der Ernährung in angemessener Höhe nach Prüfung übernommen.
Der befristete Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld ist weggefallen.
Neu rückwirkend zum 1. Januar 2011 ist das Bildungspaket. Das Bildungspaket umfaßt verschiedene Bestandteile, durch die Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern mit geringem Einkommen bessere Bedingungen im öffentlichen Leben erhalten sollen. Hierzu gehören:
Ein Zuschuß zum Mittagessen, eine Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist, ein Zuschuß zu den Kosten des Musikunterrichts oder Sportvereins, finanzielle Unterstützung zum Schulbedarf, Übernahme der Kosten für Tagesausflüge mit Schule oder Hort sowie die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule.

Hier kann man die ungefähre Höhe des ALG 2 selbst berechnen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

Tschüß

ch habe eine frage und zwar wohne ich mit meiner mutter

zusammen die etwas über 2000 euro verdient aber davon sehr
viel bezahlen muss sprich schulden…jetzt ist meine frage mir
wurde gesagt vom jobcenter das meine mutter den antrag auf alg
2 stellen muss meine frage ist steht mir etwas zu und wieviel?

Hallo,

das rechnet dir das Jobcenter doch mit dem Antrag aus.

Gruß

Also wenn ich es richtig verstehe, solltest du Hartz4 beantragen! Deine Mutter bekommt netto ja um die 1200 Euro wenn der Betrag von 2000 brutto sein soll.
Deine Mutter bekommt vom Arbietsamt nichts - es sei denn, sie hat ihren Job verloren. Deine Angaben sind leider sehr oberflächlich, so dass man da ‚nicht durchblickt‘.
Wenn deine Mutter so viel zahlen muss und das Geld knapp wird, sollte sie zur Schuldnerberatung gehen und neue Zahlungsmodalitäten mit deren Hilfe vereinbaren lassen!Und meinst du es so, dass Euer Einkommen zusammen gelgt wird? Also vielleicht kann dir jemand so schon eine korrekte Antwort übermitteln - ich halte mich da mal liebe rzurück! Viel Glück!

@Daniela Xoox,
bitte mache zu einem Problem bessere, sprich genauere Angaben. Meine Glaskugel ist gerade in Urlaub in der Türkay.:smile:)

Nach meinem Gefühl steht dir nichts zu.
Lese dich hier mal ein und du wirst wahrscheinlich schlauer sein, weil ich nicht weiss was auf dich zutreffend ist.
http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-alg-ii-be…

Eines ist sicher, ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft und alles was über deinem Hartz IV Satz liegt wird für den Bedarf deiner Mutter mit eingerechnet.

Ganz wichtig, Schulden werden nicht übernommen, sondern nur die Stundung der Zinsen bezahlt, wenn man Hartz IV bekommt.
Sollten die 2000 € netto sein, dann dürfte dir und deiner Mutter nichts zusten vom Amt.
mfg falkoo

Also ich bin 19, verliere meine Ausbildung aus finanziellen Gründen meines Chefs.
Da ich jetzt ab Sommer wieder zur Schule gehen werde (Abi machen) brauche ich für den Übergang bis ich was gefunden habe Geld zum leben.
Alg I bekomme ich ja nicht, da ich erst 6 Monate gearbeitet habe.

Meine Mutter verdient netto etwas über 2000€, geht nicht darum das sie vll mal zur Schuldenberatung gehen sollte, dass ist ihr auch klar, will sie aber nicht.

Hat auch alles nichts damit zutun, ist halt wirklich einfach nur die Frage, ob ich trotzdem was bekommen würde. Mein Vater arbeitet nicht, bezieht aber auch nichts vom Staat.

Ich soll jetzt mit meiner Mutter zum Jobcenter + meine Kündigung und Mietvertrag. Die Schulden meiner Mutter sind denen ja egal, aber sie kann mich dadurch finanziell nicht unterstützen.

Ich habe nur Sorge, nichts zu bekommen. Wohngeld z.B würde ich auch nur knapp 150€ bekommen.

Danke für deine Antwort Daniela Xoox.
Wohnst du noch zuhause?
Wenn ja, sehe ich schwarz. Rund 360 € für Mutter und Vater und für dich knapp 300 €, plus einer Mietübernahme werden durch den Verdienst der Mutter gedeckt.
Stelle mal deine Frage zur Sicherheit in das Forum, von dem ich dir den Link geschickt habe.

Wie so bekommst du einen Mietzuschuß, wohnst du nicht mehr zuhause?.
Dann müsstest du Hartz IV bekommen, weil du vielleicht in einer anderen Stadt wohnst.

Ganz ehrlich, ich würde lieber versuchen einen 400 € Job (Mini-Job) zu bekommen als Hartz IV in der Übergangszeit zu beantragen.

http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-alg-ii-be…

http://www.hartz4-forum.de/index.php?page=Thread&thr…

http://arbeits-abc.de/forum/alg-hartz-iv/kindergeld-…

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
mfg falkoo

Nachtrag:
Frag mal unsere Expertin Lara.
http://www.wer-weiss-was.de/app/search?q=Hartz%20AND…

hallo, ohne weitere angaben kann ich deine frage nicht beantworten. wie alt bist du? gehst du zur schule oder bist du in ausbildung? hast du selber einkommen?

das muss ich erst mal wissen

viele grüße andalus

Hallo,
solange du unter 25 Jahre bist, bildest du mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. Bei einem Einkommen von 2000 EUR dürfte kein Anspruch bestehen, denn die Schulden werden nicht berücksichtigt. Es wäre anders, wenn das Arbeitseinkommen aufgrund der Verbindlichkeiten deiner Mutter bereits gepfändet würde, dann könnte das Jobcenter nur das verbleibende Einkommen berücksichtigen.
mfg

Ja, wird alles was möglich ist gepfändet, steht auch auf den Gehaltsabrechnungen.

Bin 19, wurde wie oben bereits ewähnt aus finanziellen Gründen zum 1.3. gekündigt von meiner Ausbildung.
Gehe nach den Sommerferien wieder zur Schule, bin bereits angemeldet und angenommen.
D.h. ich habe ab nächstem Monat kein Einkommen mehr.

hallo, soviel ich weiß ist es so dass die Eltern aufkommen müssen vor allem wenn man mit ihnen in einer Wohngeminschaft lebt, wieviel dir da noch zusteht kann ich leider nicht sagen, da dies das Jobcenter alles berechnen muss.

Gruß chipsy759

Es tut mir leid, aber so allgemein kann man diese Frage nicht beantworten. Es gibt z.B. in jeder Stadt oder Gemeinde einen Mietspiegel, anders gesagt „angemessene Miete“ da gibt es örtliche Unterschiede. Zum Zweiten ist es dem Jobcenter egal wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Dem Jobcenter interessiert nur „Wieviel“, wenn du verstehst was ich meine. Euer „Bedarf“ wird genau berechnet. Warum muss deine Mutter den Antrag stellen? Bist du noch minderjährig?
MfG

Das frage ich mich auch warum meine Mutter den Antrag stellen muss, ich bin 19.
Beim Jobcenter wurde mir gesagt, ich muss dort mit meiner Mutter hingehen, die muss den Mietvertrag und Gehaltsabrechnung mitbringen.
Also bei uns ist die Miete weg, dann die Pfändung, da bleibt nicht mehr viel. Wir können leben, aber um mich zu unterhalten bleibt nicht mehr viel. Ich muss ja auch Kosten decken, die meine Mutter mir nicht zahlen kann.
Mein Vater wohnt auch bei uns, arbeitet nicht, bezieht aber auch keine Gelder, ist auch nicht arbeitslos gemeldet.

Hallo, Daniela

dazu kann man nicht wirklich etwas Konkretes sagen, da schlichtweg zu viele wesentliche Daten fehlen.

Bist du unter 25 und noch bei deiner Mutter wohnhaft, bildet Ihr per Gesetz automatisch eine „Bedarfsgemeinschaft“ (§ 7 SGB II); nur wenn du deinen eigenen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst (z.B. durch dein Kindergeld, Unterhalt, Lohneinkommen etc.), gehörst du unter 25 nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter.
(Ab 25 gehört das Kind automatisch nicht mehr zur elterlichen Bedarfsgemeinschaft und bildet bei Hilfebedürftigkeit ggf. eine eigene Bedarfsgemeinschaft in der gemeinsamen Wohnung).

Ab 15 Jahren kann man selber den Antrag auf ALG2 einreichen; das Jobcenter ist verpflichtet, Anträge anzunehmen und Bescheide zu erstellen.
Es wird überprüft, ob man hilfebedürftig ist (dafür werden auch die Vermögenswerte überprüft) und ob man seinen Bedarf aus ALG2- vorrangigen Leistungen decken kann …z.B. durch Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Sofern ALG2- Hilfebedürftigkeit und -anspruch vorliegt, beziehen dann ggf. alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ALG2- Leistungen.

Die Bedarfe jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft werden dabei getrennt berechnet. Sofern Ihr derzeit noch eine Bedarfsgemeinschaft darstellt, würde das anrechenbare Einkommen deiner Mutter aber auch bei deinen Lebensbedarfen berücksichtigt… d.h. sie muss den Bedarf ihres Kindes ggf. mit ihrem Einkommen „mitversorgen“.
Dein Bedarf setzt sich zusammen aus deinem Regelsatz (der altersabhängig ist, ) plus deinen kopfanteiligen angemessenen Wohnkosten plus deinen eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei chronischer Erkrankung).

Den errechneten Bedarfen werden dann Eure anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt…z.B.Kindergeld, Unterhalt, Lohneinkommen abzüglich Freibeträgen usw.
Was Ihr nicht durch eigenes Einkommen und vorrangige Leistungen decken könnt, bekommt Ihr dann ggf. als ALG2-Leistung bewilligt. -

Insofern kann man ohne die genauen Daten nicht ausrechnen, ob und wieviel Anspruch auf ALG2 Ihr hättet.
Das wäre abhängig von deinem Alter, von Euren Unterkunftskosten (und ob sie nach den örtlichen Richtlinien „angemessen“ sind), man müsste das Brutto- und Nettoeinkommen deiner Mutter kennen, außerdem alle Eure Einkommen (nach Person aufgeschlüsselt), wie geheizt wird, ob Mehrbedarfe vorliegen, ob noch andere Personen in der Wohnung bzw. in der Bedarfsgemeinschaft leben …usw.
Eben alle Angaben, die auch das Jobcenter benötigen würde.

Möglicherweise hätte deine Mutter eher vorrangigen Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. Wohngeld (und dadurch dann nicht auf ALG2).
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…

Die Verpflichtung, Schulden zurückzahlen zu müssen, würde vom Jobcenter nicht berücksichtigt werden. Schulden interessieren niemanden - die sind „Privatvergnügen“ und verringern das anrechenbare Einkommen deiner Mutter nicht. -

Ganz grob, ohne jetzt Eure Daten zu kennen, würde bei ALG2- Anspruch gelten (sofern Ihr alleine lebt):
Regelsatz-Bedarf Mutter: 374 Euro
Regelsatz-Bedarf Kind : 6-13 Jahre 251,00 Euro / 14 - 17 Jahre 287 Euro / 18-24 Jahre 299 Euro
Alleinerziehungs-Mehrbedarf für Mutter mit 1 Kind ab 7 Jahren: 12 % ihres Regelsatzes = rd. 44 Euro
plus eventuelle weitere Mehrbedarfe (z.B. bei chronischer Krankheit).

Dazu kämen dann noch Eure angemessenen Unterkunftskosten.

Von diesen Bedarfen würden dann Eure anrechenbaren Einkommen „abgezogen“ werden (z.B. Kindergeld, Unterhalt, Lohneinkommen abzüglich Freibeträgen usw.)
Zu den Einkommensfreibeträgen für deine Mutter siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Ganz allgemein alle wesentlichen Grund- Infos zu ALG2: http://hartz.info/index.php?topic=7.0

Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Wie gesagt: Das Jobcenter ist verpflichtet, Anträge anzunehmen und einen Bescheid zu erstellen.

Die meisten ALG2- Rechner im Internet taugen nichts, weil sie wesentliche Punkte nicht berücksichtigen. Der hier soll ganz gut sein; ich habe ihn allerdings noch nicht selber ausprobiert: http://hartz.info/index.php?topic=43765.0

LG

Hallo,
eine pauschale Aussage zum Thema „wieviel steht mir zu“, kann ich nicht geben, da ich die persönliche und wirtschaftliche Situation von dir und deiner Mutter nicht ausreichend kenne. Grundsätzlich ist es jedoch richtig, so du noch nicht 25 Jahre alt bist, du mit deiner Mutter einen gemeinsamen Antrag stellen musst. Das Einkommen deiner Mutter wird dann auf eurer beider Anspruch angerechnet. Schulden können hier nur bedingt berücksichtigt werden. Solltest du über 25 Jahre alt sein, dann ist trotzdem noch eine Unterhaltsverpflichtung deiner Mutter dir gegenüber zu prüfen, da ihr in einem Haushalt wohnt. Jedoch wäre auch dein Vater dir ggf. noch zum Unterhalt verpflichtet. Dies wird dann noch separat geprüft.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene110

Da ich nichts weiter zu Dir weiß ( Alter, Schule oder Lehre usw. ) kann ich Dir leider auch keine Antwort geben.

Ich bin 19, habe jetzt 6 Monate Ausbildung gemacht, werde aber aus finanziellen Gründen zum 1.3. von meinem Chef gekündigt. Gehe jetzt nach den Sommerferien wieder zur Schule Abi nachholen.