Antrag Hilfe zur Pflege - Schonbetrag

Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Meine Schwiegermutter hat Pflegestufe 2 und musste aufgrund eines Schlaganfalls ins Pflegeheim. Da die Rente meiner Schwiegereltern nicht ausreicht haben wir einen Antrag beim Sozialamt gestellt auf Hilfe zur Pflege. Das Vermögen meiner Schwiegereltern ist ca 400 € höher als der Schonbetrag. Es zählt immer der Kontostand am 1. des Monats. Wenn die Rente am 1. des Monats eingeht so wird diese bereits zum Vermögen gezählt selbst wenn davon die Miete usw abgebucht wird. So hat mir die Dame vom Amt das erklärt. Nun hat man mir weiterhin die Auskunft gegeben, dass solange das Vermögen über diesem Schonbetrag liegt wir die Rechnungen für das Pflegeheim davon bezahlen müssen auch wenn dann das komplette Vermögen weg sei. Gibt es hierfür vielleicht irgendeinen Paragraphen oder ähnliches was dies erklärt? Ich bin total überfordert… Ich habe gedacht, dass man nur das Vermögen einbringen muss welches über dem Schonbetrag liegt. Das wären vielleicht 400 € +/- 200 €. Für möglichst schnelle Antworten bedanke ich mich schon mal!

Hallo Jenny,

Der Schonbetrag gilt nicht fuer das Einkommen, sondern fuer das gesamte Vermoegen Deiner Eltern. Verwechsle bitte nicht das Einkommen = Rente mit dem Vermoegen = Einkommen + verwertbare Gueter (Auto, Haus, Schuck, Aktien Lebensversicherung, usw.)! Denn das Einkommen wird selbstverstaendlich fuer die Zahlungen des Pflegeheims herangezogen! Hat auch was damit zu tun, dass Pflegeheime mehrere tausend Euro pro Monat kosten!

§ 90 Abs. 1 SGB XII ist vor dem Bezug von Sozialhilfe das „gesamte verwertbare Vermögen“ einzusetzen. Davon ausgenommen sind jedoch u. a. „kleinere Barbeträge“, s. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII.

Die „kleineren Barbetraege“ sind hier das Vermoegen (rund 2600.-) Euro.
Das bedeutet im Klartext - es wird jeden Monat die gesamte Rente als Einkommen (-Miete, Heizung, Lebensunterhalt Ehemann) angerechnet, ggf. muss noch ein Auto oder Schmuck verkauft werden. Und zwar so lange, bis sich das GESAMTE VERMOEGEN in Hoehe des Schonbetrages befindet.

Und schau mal bitte hier:http://www.global-help.de/leistungen-bshg-pflegefall…

Tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus, ich versteh auch nicht, wieso man sein Geld nicht für Pflegekräfte ausgeben mag, sondern lieber von der Stütze lebt?

Wir reden hier ja nicht von einem Vermögen. Leider haben meine Schwiegereltern eine sehr geringe Rente. Meine Schwiegermutter erhält gerademal 150 € im Monat und mein Schwiegervater 1100. Sie haben einen geringen Betrag angespart der für den Notfall gedacht ist. Dieser Betrag reicht max. für einen Monat im Pflegeheim. Bislang mussten sie auch noch nie zum Sozialamt. Ist ja auch egal die Frage war ja eher rechtlicher Natur. Was anderen evtl. zusteht steht uns ja auch zu.

Tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus, ich versteh auch
nicht, wieso man sein Geld nicht für Pflegekräfte ausgeben
mag, sondern lieber von der Stütze lebt?

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry.

Gruß Sina

Hallo, also ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Betrag unter sagen wir mal 5000€ herangezogen wird, wenn das so ist würde ich sofort einen Beratungsschein auf dem zuständigen Gericht holen (Rechtspfleger) und zum Anwalt gehen. Nette Grüße N Richter