Antrag Jugendhilferecht

Hallo!!!
In welchem Paragraph steht denn, dass Jugendhilfeleistungen einen Antrag erfordern? Kann hierzu im SGB VIII nichts finden. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ein Antrag erforderlich ist.

Danke euch!!!

Hallo,
nun, wenn jemand vom Staat Geld oder geldwerte Leistungen erhalten will, wird das nicht ohne Antrag gehen. Schau mal unter Jugendamt - Jugendhilfe nach. Dort steht unter anderem:

_ Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat. Die Hilfen werden jedenfalls immer freiwillig angenommen. Eine „Zwangsbetreuung“ gibt es nicht. Erst, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (zum Beispiel bei Kindesvernachlässigung) darf das Jugendamt (mit richterlicher Unterstützung) auch gegen den Willen der Eltern Maßnahmen ergreifen._

Wie sonst sollte auch beurteilt werden, wer überhaupt Hilfe benötigt?
Gruß Monika

Ja das denke ich auch. Aber ich bräuchte den Paragraphen im SGB wo das zu finden ist. Ich habe schon alles durch gekuckt und finde nichts.

Hallo,

es ist schwer zu finden, was nicht gefunden werden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Achtes_Buch_Sozialgeset…

Wobei ein Antrag natürlich eine eindeutige Willensbekundung ist und alles ziemlich vereinfach.

Gruß
vdmaster

danke dir!!