Antrag korrekt rückgängig machen

Hallo!

Folgene Situation:

Jemand bittet eine Behörde schriftlich um Neuüberprüfung einer Sache und stellt dann für sich fest, dass er voreilig gehandelt hat.
Er hätte für die Neuüberprüfung noch Unterlagen einreichen können die er zwar noch nicht beisammen hat aber die für die positive Entscheidung der Behörden eine Rolle spielen könnte.

Wäre ein Antrag auf Aufschiebende Wirkung der richtige Weg oder würde die Behörde den Stein aufgrund des 1. Schreibens bereits rollen lassen?(rein rechtlich)

Die 2. Bitte würde lediglich 1 Woche später folgen.

LG

Hallo,
Möglichkeit 1: Anrufen (oder schreiben) und mitteilen, dass Unterlagen nachgereicht werden und bis dahin die Bearbeitung ruhen möge.
Möglichkeit 2: Antrag zurücknehmen (schriftlich) und später neu einreichen. Evtl. angefallene Gebühren richten sich danach, wie weit die Bearbeitung des Falles schon fortgeschritten ist.
Evtl. könnte Variante 1 die günstigere sein - ein Anruf beim Sachbearbeiter schadet in keinem Fall.

Gruß
HaWeThie