Antrag stellen auf eine nichteheliche auch: konsensuale Lebensgemeinschaft nach § 2 LPartG

Nach dem Grundsatz " vor dem Gesetz sind alle gleich, suche ich nach dem Weg eine nicht gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gemäß § 2 LPartG, eintragen zu lassen in wikipedia ist zu lesen, das dieses Gesetz nicht nur für homosexuelle Lebenspartnerrschaften gilt. wer kann mir sagen wie ich und mein Freund, wir wollen aus prinziep nicht heiraten, aber werden ja auch so bereits mit allen Pflichten einer eheähnlichen Beziehung belegt. somit denke ich muß es auf diesem Wege auch möglich sein daraus alle weiten Rechte abzuleiten, wie zum Beispiel, die Steuerklasse ect.
vieleicht hat jemand von Ihnen so etwas schon ein mal beantragt, oder weiß wie ich es umsetzen kann. Vielen Dank

ich kann da dem Wikipedia nicht zustimmen! Ich kenne es nur so, daß die sog. „eingetragene Lebenspartnerschaft“ für gleichgeschlechtliche Psch extra eingeführt wurde.

Aber sichere Anwort bekommst Du ganz einfach, indem Du
beim LRA (für BW) anrufst und dort bei der Stelle für eingetragene LP´s anfragst.

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