Werden im Prozesskostenhilfeverfahren in der Prüfphase durch das Gericht mir die Kosten des gegnerischen Anwalts bei meiner Rücknahme der Klage auferlegt?
Zur Verständnis, habe Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Über den Beratungshilfeschein werden die Kosten meines Rechtsanwalts übernommen. Die Gegenseite hat auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet der auch tätig war. Werden bei meiner Rücknahme der Klage mir Kosten des gegnerischen Anwalts vorm Amtsgericht mir auferlegt?
Wenn ja bitte um einen Paragrafen.
Vielen Dank im Voraus
Da die Kosten des gegnerischen Anwalts bei der Prozesskostenhilfe doch grundsätzlich nicht übernommen werden (bzw. ggf. zwangsläufig von der Gegenseite, falls die den Prozess verliert), hat die Frage nichts mit dem Umstand ‚Prozesskostenhilfe‘ zu tun.
Ob die Anwaltskosten des Beklagten dem Kläger bei Rücknahme der Klage auferlegt werden kann, das kann wohl so nicht beantwortet werden. Hier findet man einige Antworten, die möglicherweise zutreffen könnten:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT2.html