Hallo,
ich bin als Ingenieur tätig und bin nun nach 6 Monaten dabei meine Arbeitstelle zu wechseln. Den Antrag auf eine neue Arbeitserlaubnis habe ich 5 tage nach Ende der ersten Beschäftigung gestellt. In der ausländerbehörde wurde mir gesagt, mein aufenthaltstitel wäre für diese 5 Tage ungültig. Hat dies Nachteile für die Erteilung einer neuen Arbeitserlaubnis für meine neue Stelle?
Ich besitze einen Aufenthaltstitel nach §18 ABS. 4 S. 1
Danke fur Ihre Antworten !!!