Antrag weiterverfolgt trotz Leistungeinstellung?

Hallo,

mal angenommen:stuck_out_tongue:erson A bezieht ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt (SGB2).Person A hatte während des bewilligten Zeitraumes einen Antrag auf Übernahme von Mietnebenkosten des vergangenen Jahres gestellt, die Übernahme wurde auch in Aussicht gestellt, wenn noch einige Dokumente nachgereicht werden.nun zieht Person B zu Person A, hiermit der Anspruch auf o.a. Leistung für Person AFrage: Wird der Antrag, welcher ja im Bewilligungszeitraum gestellt wurde, weiter bearbeitet oder verfällt dieser, weil keine Leistung mehr bezogen wird?

vielen Dank für Antworten

Hi,

angemessene Mietnebenkosten, die in einem Monat mit Anspruch auf ALG2 fällig werden, sind zu übernehmen.

Gruß
Ingo