Hallo,
mal angenommen:stuck_out_tongue:erson A bezieht ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt (SGB2).Person A hatte während des bewilligten Zeitraumes einen Antrag auf Übernahme von Mietnebenkosten des vergangenen Jahres gestellt, die Übernahme wurde auch in Aussicht gestellt, wenn noch einige Dokumente nachgereicht werden.nun zieht Person B zu Person A, hiermit der Anspruch auf o.a. Leistung für Person AFrage: Wird der Antrag, welcher ja im Bewilligungszeitraum gestellt wurde, weiter bearbeitet oder verfällt dieser, weil keine Leistung mehr bezogen wird?
vielen Dank für Antworten