Hallo Leute,
wenn man als Student kein eigenes Einkommen hätte (auch kein Bafög) und Beratungshilfe beantragen würde, welche Angaben müßte man dann machen ???
Wenn man noch bei seinen Eltern wohnt hat man keine Wohnkosten, klar.
Aber wenn man im Monat noch ca. 300 Euro von seinem Vater überwiesen bekommen würde, würde das als Einkommen (das man angeben muss) zählen oder nicht. Und was ist mit laufenden Bausparverträgen und Lebensversicherungen? Müßte man das angeben was momentan drin ist oder nicht?
Und wie wären in dieser fiktiven Situation die Chancen auf Beratungshilfe?
Danke
Hallo Leute,
wenn man als Student kein eigenes Einkommen hätte (auch kein
Bafög) und Beratungshilfe beantragen würde, welche Angaben
müßte man dann machen ???
Der Antrag auf Beratungshilfe muss beim Amtsgerichts gestellt werden. Die Angaben des Antragstellers zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen müssen auf einem Vordruck gemacht werden. Es empfiehlt sich, den Antrag persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu stellen. Dort kann man sich zu den einzelnen in dem Vordruck vorgesehen Angaben beraten lassen.
Wenn man noch bei seinen Eltern wohnt hat man keine
Wohnkosten, klar.
Aber wenn man im Monat noch ca. 300 Euro von seinem Vater
überwiesen bekommen würde, würde das als Einkommen (das man
angeben muss) zählen oder nicht. Und was ist mit laufenden
Bausparverträgen und Lebensversicherungen? Müßte man das
angeben was momentan drin ist oder nicht?
Regelmäßige Zahlungen durch den Vater sind Unterhaltsleistungen. Unterhaltsleistungen sind Einkommen.
Bausparguthaben sind Vermögen, ebenso der Rückkaufswert einer Lebensversicherung.
Und wie wären in dieser fiktiven Situation die Chancen auf
Beratungshilfe?
Meiner Meinung nach gut.
§ 1 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes lautet:
"Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn
- der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann,
- nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist,
- die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist."
Danke
Alles Gute