Antrag zur Eigentümmerversammlung

Hallo,

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In welcher Form muss ein Antrag zur Wohnungseigentümmerversammlung gestellt sein und an wenn richte ich ihn?

Reicht ein formloser Antrag? Antrag an den Verwalter, den Verwaltungsbeirat und auch die Eigentümmer, oder nur an die Verwaltung?

Vielen Dank

Dieter

Hallo Dieter,

In welcher Form muss ein Antrag zur
Wohnungseigentümmerversammlung gestellt sein und an wenn
richte ich ihn?

Reicht ein formloser Antrag? Antrag an den Verwalter, den
Verwaltungsbeirat und auch die Eigentümmer, oder nur an die
Verwaltung?

dies ist gesetzlich nicht geregelt, grundsätzlich werden Verwalter aber Anträge zur ETV aber entgegennehmen, es sei denn, etwas Bestimmtes steht in eurer Teilungserklärung.

Ich empfehle dir, dem Verwalter sehr kurz nach Erhalt der Einladung oder schon jetzt (vorher?) deine Anträge zuzuschicken, ob Post Fax mail ist dabei egal. diese Anträge werden dann idR als hintere TOP behandelt - aber: der Verwalter haftet grundsätzlich für SEINE TOP, dh, er übernimmt die Gewähr dafür, dass die TOP rechtlich einwandfrei sind, und nicht gegen die TE, das Gesetz oder die Rechtsprechnung verstoßen - diese Gewähr will kann wird er aber nicht für deine TOP übernhmen, da er deine TOP nicht „redaktionell“ überarbeiten wird. Dies bedeutet, du kannst nicht nur sagen „ich will über den Garten reden“, sondern du musst einen fertigen Beschlussantrag stellen, der dann idR unverändert zur TOP genommen wird und dann in der ETV verhandelt wird, zuletzt gibts die Abstimmung.

Sollte dein Verwalter deinen Vorschlag ignorieren, kannst du auf der ETV den Antrag erneut unter „sonstiges“ stellen - hier wird dann zwar nur diskutiert aber nicht abgestimmt, du hast das Thema aber im Protokoll und kannst dann nächstes Jahr/nächste ETV das Thema als TOP erneut verlangen.

dritte Situation ist, dass der Verwalter deinen Antrag ignoriert - jetzt hast du die Möglichkeit, ein Viertel der Eigentümer (Kopfprinzip, auch Mehrheitseigentümer zählen nur 1) hinter dich zu bringen und vom Verwalter die Einberufung einer ausserordentlichen ETV zu verlangen; sollte er sich gesetzeswidrig weigern, kann der VBR eine Sonderversammlung OHNE den Verwalter einberufen, auf der dann dein ANtrag verhandelt wird.

Gruß
Ralf